Post vom Inkassobüro in Ruhe prüfen

Eine Forderung vom Inkasso-Unternehmen muss man nur begleichen, wenn sie berechtigt ist. | Foto: Kai Remmers/dpa/mag
  • Eine Forderung vom Inkasso-Unternehmen muss man nur begleichen, wenn sie berechtigt ist.
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Wer Post vom Inkassobüro erhält, bekommt erst mal einen Schreck. Fragen tauchen auf: Schulde ich wirklich Geld? Doch keine Panik! Stattdessen: Tief durchatmen und erst mal in sich gehen. So lautet der Expertenrat an geschockte Verbraucher.

Nach den Schreckminuten beginnt die Arbeit. "Vergewissern, ob man den Gläubiger kennt, doch etwas bestellt oder etwas heruntergeladen hat, ob die Stromrechnung bezahlt wurde oder ob man schwarzgefahren ist", sagt Kay Berg, Geschäftsführer des Bundesverbands deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU). Vielleicht findet sich eine übersehene Rechnung oder eine Mahnung. Grundsätzlich wäre die Forderung dann berechtigt und sollte beglichen werden.Schuldeneintreiber genießen nicht den besten Ruf. Rüdes Vorgehen, unberechtigte Forderungen, horrende Gebühren - immer wieder bringen schwarze Schafe Verbraucher in Bedrängnis. Woran erkennen sie, ob hinter der Zahlungsaufforderung eine seriöse Firma steckt? Einen Hinweis vermittelt das Internet. Nach Angaben des BDIU sind unter www.rechtsdienstleistungsregister.de die in Deutschland zugelassenen Firmen aufgelistet.

Die auf Inkassofälle spezialisierte Celler Rechtsanwältin Kerstin Diercks-Harms achtet zudem auf den Briefkopf. Fantasienamen, die Angabe eines Postfachs anstelle einer Postadresse, das Fehlen von Festnetz-Telefonnummer und eines Geschäftsführers deuten für Diercks-Harms auf schwarze Schafe. Äußerstes Misstrauen halten die Fachleute bei ausländischen Absendern für angebracht.

Ein seriöses Büro, meint die Anwältin, spielt nicht mit der Angst des Schuldners. "Drohung mit Strafanzeige oder Schufa-Eintrag sind ebenso unredlich wie der jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrende Hinweis auf Vollstreckung." Pfändungen seien im Prinzip erst nach einer gerichtlichen Entscheidung möglich.

Verbraucher sollten unberechtigten Forderungen schriftlich widersprechen, rät Pamela Wellmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wellmann spricht aber ein Problem an, das Säumige oft teuer zu stehen kommt: die Kosten für die Arbeit der Inkassofirma. Die Firmen schlagen die Gebühren auf die eigentliche Zahlungsforderung plus Verzugszinsen drauf. Mangels gesetzlicher Vorschriften können sie das praktisch unbegrenzt.

Wie schnell Verbraucher auf Inkasso-Post reagieren müssen, dazu gibt es unterschiedliche Ansichten. Pamela Wellmann empfiehlt auf die erste Mahnung hin aktiv zu werden und bei berechtigter Forderung die Zahlungsfrist einzuhalten. Kerstin Diercks-Harms würde zumindest unberechtigte Forderungen beiseite legen und abwarten, bis das Gericht sich meldet.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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