Private Ferienwohnung
Bei Ferienwohnungen von Privatanbietern haben Reisende kein Recht auf eine Stornierung. Denn in diesem Fall gilt das Mietrecht. "Die Miete muss man bezahlen, auch wenn man das Objekt nicht nutzt", erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Dies ergibt sich aus Paragraf 537 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). So könnten private Vermieter einer Ferienwohnung bis zu 90 Prozent des ursprünglichen Preises verlangen. Der Vermieter muss von seiner ursprünglichen Miete immer die Kosten abziehen, die er durch den Leerstand spart, zum Beispiel Reinigungs- oder Energiekosten.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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