Produktfälschungen mit Tücken
In der Altersgruppe von 18 bis 25 Jahren war der Anteil am größten (43 Prozent), bei den über 65-Jährigen am geringsten (20 Prozent). Vor allem an Urlaubsorten greift manch einer bei den günstigen Parfüms oder Kosmetika gern zu.
Strafbar ist laut dem Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) der Handel und das Herstellen von Produkten, die durch gewerbliche Schutzrechte geschützt sind. Das bedeutet, der Verbraucher muss grundsätzlich nichts fürchten - es sei denn, er bringt mehr Produkte mit nach Hause, als er selbst verwenden kann. Dann kann der Zoll davon ausgehen, dass er damit handeln will. Die Produkte können ihm in diesem Fall weggenommen werden. Der Zoll informiert den Markeninhaber - und dieser kann Strafanzeige stellen.
Die EU hat aber Grenzen beim Einkauf gesetzt: Wer in die EU einreist, darf abgabefrei nur Einkäufe im Wert von 300 Euro mitbringen - egal, ob es sich dabei um echte oder gefälschte Produkte handelt. Wer mit dem Flugzeug oder Schiff einreist, hat einen Warenwert von 430 Euro frei, Reisende unter 15 Jahren grundsätzlich 175 Euro. Ist der Wert höher, werden Abgaben fällig.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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