Rechtsschutz absetzbar
Bei der Rechtsschutzversicherung kann der Teil der Beiträge, der auf die Arbeitsrechtsschutzversicherung entfällt, in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Der Beitragsanteil muss durch eine gesonderte Bescheinigung des Versicherers nachgewiesen werden.
Ingrid Laue / rid
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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