Reisemängel beanstanden
Reisemängel sollten Urlauber schriftlich festhalten und detailliert beschreiben. Auch Fotos und Zeugenaussage können als Belege für den Reiseveranstalter herangezogen werden. Darüber hinaus ist eine Bestätigung des örtlichen Reiseleiters wichtig, um zu belegen, dass dieser auf den Mangel aufmerksam gemacht wurde und Gelegenheit hatte, darauf zu reagieren. Diesen Rat gibt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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