Riester-Rente im Trennungsfall
Hat beispielsweise die Ehefrau über den Ehemann einen Riester-Vertrag abgeschlossen, verliert sie bei einer Scheidung den Anspruch auf Zulagen für die Zukunft. Bereits gewährte Zulagen bleiben im Vertrag erhalten. Stephan Gelhausen, Leiter des Informationszentrums der deutschen Versicherer nennt mehrere Möglichkeiten, den Riester-Vertrag fortzuführen. So gibt es für Kindererziehungszeiten einen eigenen Förderanspruch. Die Frist läuft bis zum Ende des 36. Kalendermonats nach der Geburt eines Kindes. Die volle Förderung wird für einen monatlichen Mindestbeitrag von fünf Euro geleistet. Eine andere Möglichkeit besteht für jene, die nebenbei auf 400-Euro-Basis arbeiten. Sie können den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag ihres Arbeitgebers aufstocken und damit selbst förderberechtigt werden. Für einen eigenen Förderanspruch wäre jedoch eine Vollzeit-Arbeitsstelle notwendig. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen. Dann kommen weder Beiträge noch Zulagen hinzu. Das bis dahin eingezahlte Kapital kann sich bis Vertragsende weiter verzinsen.
Weitere Fragen beantworten die Experten vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Gebührenfreie Service-Hotline unter 0800 339 93 99.
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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