Riestern für Ehepartner
Wenn ein Förderberechtigter in einen Riester-Vertrag einzahlt, kann auch der Ehepartner Zuschüsse vom Staat erhalten. Das gilt sogar, wenn er selbst nicht förderberechtigt ist. Darauf weist die Aktion "Finanzwissen für alle" hin. Um die volle Förderung – derzeit 154 Euro Grundzulage – zu erhalten, muss der Ehe- oder Lebenspartner des Riester-Berechtigten mindestens 60 Euro pro Jahr einzahlen. Bei einer Scheidung muss der nicht mehr Förderberechtigte den Vertrag nicht kündigen. Er kann ihn auch ruhen lassen. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.