Schäden am Gepäck melden
Kommt aufgegebenes Gepäck beschädigt am Flughafen an, reicht es nicht, das mündlich zu erklären. Die Schäden müssen spätestens sieben Tage nach dem Flug schriftlich der Airline gemeldet werden. Das entschied das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 244/13). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" hinweist. Die Richter berufen sich dabei auf das Montrealer Abkommen. In dem verhandelten Fall war auf dem Flug von Bremen nach Bergamo der Koffer eines Passagiers beschädigt worden. Nach seinen Angaben fehlten mehrere Gegenstände im Wert von zusammen 1212,85 Euro. Direkt am Flughafen erstattete er mündlich eine Schadensanzeige. Erst elf Tage später schickte er auch per Post einen Schadensreport. Nach Ansicht des Gerichts war das zu spät.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.