Schlüsselbund ohne Aufsicht
Wer den Schlüsselbund für seine Wohnung zeitweise in einer Werkstatt deponiert, verliert nicht automatisch seinen Versicherungsschutz. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 10 U 771/11). Nach Auffassung des Gerichts begünstigt der Wohnungsinhaber in diesem Fall einen Einbruch nicht grob fahrlässig. Das gleiche gelte, wenn der Schlüssel in einem verschlossenen Spind in einem Sportstudio abgelegt wird.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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