Spartipp für Geringverdiener
Geringverdiener können Zinsen und Dividenden über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Die Voraussetzung: Die jährlichen Einkünfte überschreiten nicht den steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 8130 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. In diesen Fällen ist es ratsam, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) zu beantragen. Sie ist drei Jahre gültig.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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