Steuerbelege aufbewahren
Privatpersonen müssen Rechnungen und Belege eigentlich nicht archivieren. Wurden sie dem Finanzamt vorgelegt und ist der Steuerbescheid in Ordnung, können sie entsorgt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Allerdings: Wurde die Steuererklärung elektronisch abgegeben und wurden keine Belege nachgesendet, sollten diese mindestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufbewahrt werden. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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