Steuern auf Kapitalerträge
Steuerzahler können zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über die Anlage KAP der Steuererklärung zurückerhalten. Das gelte für diejenigen, deren persönlicher Steuersatz unter dem der Abgeltungssteuer liege, erklärt die Bundessteuerberaterkammer. Kapitalerträge werden, sofern der Bank kein Freistellungsauftrag vorliegt, seit dem 1. Januar 2009 einheitlich mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt. Die Beträge werden direkt von den Kreditinstituten ans Finanzamt abgeführt.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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