Steuern durch Umzug sparen
Wegen eines Umzugs geleistete doppelte Mietzahlungen können beruflich veranlasst und deshalb in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar sein. Diese Mietaufwendungen können allerdings nur zeitanteilig als Werbungskosten abgezogen werden: Für die neue Familienwohnung bis zum Umzugstag und für die bisherige Wohnung ab dem Umzugstag, längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist des bisherigen Mietverhältnisses(Urteil BFH vom 13. Juli 2011, Az.: VI R 2/11).
Ingrid Laue / rid
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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