Steuervorteil auch für Fahrräder
Geregelt ist das in einem Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012. Als monatlicher Durchschnittswert wird für die private Nutzung dort ein Prozent des sogenannten Listenpreises festgesetzt. "Da das Rad immer mehr Liebhaber findet, war es notwendig, eine neue Regelung zu finden", sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.Weil das Auto seine Bedeutung als Statussymbol allmählich verliert, ist das Rad heute aber auch für die Mitarbeitermotivation relevant. Denn ein Dienstwagen kommt für manchen recht teuer. Die Rechnung funktioniert folgendermaßen: Kostet ein Auto mit seinem "Bruttolisten-Neupreis" 80 000 Euro, wird der sogenannte geldwerte Vorteil, den ein Arbeitnehmer durch die private Nutzung hat, im Rahmen der Ein-Prozent-Regelung mit 800 Euro veranschlagt.
Um diese Summe erhöht sich laut Käding sein monatliches gesetzliches Einkommen, auf das Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind. Die Kosten für das Auto sind dadurch geringer als beim privaten Kauf. Aber das Jahreseinkommen - und somit Steuern und Sozialabgaben - steigen. "Beim Rad kommen so selten mehr als gerade einmal 20 Euro im Monat zusammen - je nachdem, was es kostet."
Ein weiterer Pluspunkt des Fahrrades: Für den Dienstwagen müssen Arbeitnehmer zusätzlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil für die Wegstrecke zur Arbeitsstätte versteuern. "Das fällt beim Rad ganz weg", fügt Käding hinzu. Und weil für gewöhnlich Leasing-Modelle für die Beschaffung der Räder genutzt werden, können Mitarbeiter das Rad in der Regel nach Ablauf von drei Jahren gegen einen geringen Restpreis von 10 bis 20 Prozent des Neupreises behalten.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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