Tampons und Feuchttücher: Was nicht in die Toilette darf
Die Toilette ist kein Mülleimer. Viele Dinge dürfen daher nicht darin entsorgt werden. Das gilt etwa für Tampons, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Verbände, aber auch Kondome und Zigarettenkippen.
Sie müssen in den Hausmüll geworfen werden. Auch Feuchttücher dürfen nicht ins Klo. Denn sie sind reißfest und zersetzen sich nicht im Wasser, erklärt das Umweltbundesamt. In der Kläranlage müssen die Tücher mit Rechen oder Sieben aufwendig aus dem Abwasser geholt und in der Regel verbrannt werden. Oder sie schaffen es gar nicht bis in die Kläranlage und verstopfen die Abwasserrohre auf dem Weg dorthin.
Das Wasserhaushaltsgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz verbieten es, Abfälle über das Abwasser zu entsorgen. Das betrifft Toiletten und auch den Abfluss etwa im Spülbecken. Ebenfalls tabu ist das Abwasser für Küchenabfälle und Essensreste. Sie locken Ratten an. Und Öle und Fette verschmutzen die Abwasseranlagen.
Laut UBA entstehen jedes Jahr durch Verstopfungen, lahmgelegte Pumpwerke und die extra Entsorgung Kosten in Millionenhöhe. Diese bezahlen die Haushalte übrigens über die Abwassergebühren. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.