Termin fürs Zählerablesen
Mieter haben keinen Anspruch auf einen genauen Termin für das Ablesen von Gas- oder Stromzählern. Stattdessen müssten sie sich mit groben Terminangaben zufriedengeben, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin. Wer in dem vorgeschlagenen Zeitraum nicht zu Hause sein kann, sollte versuchen, den Termin zu verschieben. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch darauf. Eine weitere Möglichkeit sei, einen Nachbarn zu beauftragen oder den Zähler selbst abzulesen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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