Testament schützt vor Familienzwist

Wenn sich eine Erbengemeinschaft ums Haus streitet, wird es oft kompliziert. | Foto: Jens Schierenbeck
  • Wenn sich eine Erbengemeinschaft ums Haus streitet, wird es oft kompliziert.
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Streit kommt in den besten Familien vor. Ein besonders konfliktreiches Thema ist das Erbe. Das gilt erst recht, wenn es ums Haus der Familie geht.

Paare, die mit ihren Kindern in einer Immobilie wohnen, die ihnen gehört, sollten dem Problem vorbeugen. "Den Ehepartnern ist unbedingt zu raten, sich gegenseitig im Testament als Alleinerben einzusetzen", sagt Paul Grötsch vom Deutschen Forum für Erbrecht in München. Denn ein Ehepartner erbt nie allein, wenn der andere stirbt. Erbrechtlich kann die Situation sogar ziemlich kompliziert werden.Ein Beispiel: Ein Ehepaar, das keinen Ehevertrag geschlossen hat, hat gemeinsam eine Immobilie und ein Kind. Beim Tod eines Ehegatten passiert Folgendes: Seinen Anteil an der Immobilie erben der überlebende Ehegatte und das Kind je zur Hälfte. Bei drei Kindern erbt der Elternteil ebenso eine Hälfte, jedes Kind jeweils ein Sechstel. "Man muss bedenken, dass dann auch die Kinder mit im Grundbuch stehen." In der Regel ist die Situation einfacher, wenn die Mutter oder der Vater die Immobilie zunächst alleine erben - und die Kinder erst dann zum Zug kommen, wenn auch der zweite Elternteil gestorben ist.

Denn möglicherweise möchte der Elternteil weiterhin in dem Haus oder der Wohnung bleiben - die Kinder wollen aber ebenfalls von ihrem Erbe profitieren. Wenn Mutter oder Vater nicht genug Geld haben, um sie auszuzahlen, könnten die Kinder auf einer sogenannten Teilungsversteigerung bestehen. "Das ist das Druckmittel, das die Erben in dieser Situation haben", sagte Grötsch. "Und das führt oft zu erheblichem Streit." Manchmal ohne bösen Willen. "Es kann ja sein, dass eines der Kinder aus wirtschaftlicher Not gezwungen ist, die Immobilie zu versilbern." Es komme zwar nur selten zur Versteigerung. "Aber es sind eben nicht alle Familien so heil, dass sich die Erben einigen und die Mutter oder den Vater dort wohnen lassen."

Um diese Abhängigkeit des einen Elternteiles von seinen Kindern zu vermeiden, sollten die Ehegatten zu Lebzeiten beider ein Testament abfassen. In vielen Fällen ist das Berliner Testament sinnvoll: Darin setzen sich Ehepartner gegenseitig als Erben ein, und Erben des länger lebenden Ehegatten werden die gemeinsamen Kinder.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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