Tiefgarage ist kein Lagerplatz
Ein Tiefgaragenplatz darf nicht einfach als Lager genutzt werden. Die Fläche sei zum Abstellen von Autos bestimmt, wenn der Mietvertrag nichts anderes bestimmt. Daher müssten Mieter abgestellte Kartons im Zweifel entfernen, befand das Amtsgericht München (Az.: 433 C 7448/12). In dem Fall hatten Mieter ihren Tiefgaragenstellplatz zum Lagern von Kartons und Plastikmaterial genutzt. Zu Unrecht, wie die Richter entschieden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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