Tippgemeinschaft schriftlich festhalten
Das gilt auch wenn sie mit Freunden tippen, rät Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. "Um nachher Ärger zu vermeiden, wäre es von Vorteil, das gleich von vornherein irgendwo zu fixieren." Auf Nummer sicher gehe, wer die Abmachungen der Gemeinschaft mit einem schriftlichen Vertrag regelt. "Das braucht gar nicht so aufwendig sein. Es geht ja eigentlich nur um den Beweis." Eine optimale Mitgliederzahl für private Tippgemeinschaften gebe es nicht, sagt Halm. "Da geht es darum: ,Wer ist dabei? Und nicht: ,Wie viele?" Wichtig sei aber, einen Organisator festzulegen. Nichts sei schlimmer, als wenn sich niemand verantwortlich fühle. "Dann wird womöglich der Tippschein gar nicht geholt." Der Organisator sollte sich darum kümmern, das Geld seiner Mitspieler zu sammeln und weiterzugeben, Belege aufzubewahren, eventuell sogar für alle Kopien zu machen. Er sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein: "Es geht ja teilweise schon um sehr viel Geld und insofern sollten Tippgemeinschaften das auch ernst nehmen."
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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