TV-Gerät aus der Ausstellung
Wer sich beim Kauf eines neuen Fernsehers für ein Ausstellungsstück erwärmen kann, sollte dafür aber einen ordentlichen Preisnachlass verlangen. Weniger als 30 Prozent sollten es nicht sein, sagt Dirk Petersen von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Schließlich handelt es sich um ein nicht mehr neues Gerät." Einen rechtlichen Anspruch auf den Rabatt hat der Kunde allerdings nicht - der Preis ist letztlich Verhandlungssache.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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