Übertragung von Wertpapieren
Für Anleger fallen beim Wechsel des Depots in der Regel keine Kosten an. Die alte Bank darf dem scheidenden Kunden keine Gebühren in Rechnung stellen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Denn die Bank kommt beim Depotwechsel ihrer gesetzlichen Pflicht zur Herausgabe der Wertpapiere nach, die sie im Auftrag des Kunden verwahrt hat.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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