Unerlaubte Souvenirs: Was der Zoll einkassiert
Eine Krokodilstasche als Souvenir aus Asien? Besser nicht. Nicht alles, was in Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) verkauft wird, lässt sich ohne weiteres nach Deutschland einführen. Einige Güter dürfen nicht ins Land gebracht werden, für andere werden Abgaben fällig, erklärt das Hauptzollamt in Potsdam.
Waffen, Kampfhunde, Rohdiamanten – mit solchen verbotenen Gütern kommen deutsche Urlauber wohl kaum in Berührung. Anders sieht es bei bestimmten Tieren, Pflanzen und daraus hergestellten Souvenirs aus: Für sie gelten Arten- und Pflanzenschutzbedingungen. "In manchen Ländern kann der Eindruck entstehen, dass der Verkauf erlaubt ist", sagt Detlef Szesny, Sprecher des Hauptzollamts. Das ist aber oft nicht so. Am Flughafen in Deutschland werden die Waren dem Reisenden abgenommen.
Auch verbotene Arzneimittel machen am Flughafen Ärger, wenn sie entdeckt werden. Dazu zählen gefälschte Medikamente und Dopingmittel. Bestimmte Nahrungsergänzungsmittel, die in Deutschland als Arznei gelten, sind ebenso nicht erlaubt. Das gilt außerdem für viele Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten, etwa tierische Produkte, Kartoffeln oder Wildpilze. "Ein Grenzveterinär schaut sich die Mittel an und entscheidet, ob sie eingezogen werden", erklärt Szesny.
Die Einfuhr einiger Güter aus Nicht-EU-Staaten ist zwar nicht verboten, es werden aber Abgaben fällig. Für die Einfuhr von Spirituosen mit mehr als 22 Prozent Alkohol gilt eine Freimenge von lediglich einem Liter. Alternativ dürfen es maximal zwei Liter Alkoholika sein, die weniger als 22 Prozent Alkohol enthalten. Bei Weinen sind vier Liter erlaubt, bei Bier 16 Liter. Werden diese Mengen überschritten, muss der Reisende Abgaben zahlen. Für alkoholische Getränke gibt es hier verschiedene Pauschalbeträge.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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