Unterhalt absetzen
Geschiedene können Unterhaltszahlungen an ihren Ex-Partner steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Das Finanzamt erkennt maximal 13 805 Euro als Sonderausgaben an. Hinzu kommen Beiträge zu einer Basiskrankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung, die für die geschiedenen oder getrennt lebenden Ex-Partner übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Unterhaltsempfänger diese Gelder versteuert. Wichtig zu beachten: Diese Höchstgrenze gilt auch, wenn nicht fortlaufend, sondern auf einen Schlag ausgezahlt wird. Eine den Höchstbetrag übersteigende Abfindung muss versteuert werden. Wer dem Ex-Partner eine Abfindung zahlt, hat somit steuerliche Nachteile, erklärt der Steuerzahlerbund. Unterhaltszahlungen können hingegen Jahr für Jahr in Höhe der Höchstgrenze geltend gemacht werden.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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