Unzulässige Staffelmiete
Bei Staffelmietverträgen können Vermieter die Miete nicht innerhalb kurzer Zeit erhöhen. Nach dem Gesetz muss zwischen zwei Mietpreisstaffeln mindestens ein Jahr liegen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. Eine Staffelmiete im Halbjahresturnus ist deshalb unwirksam.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.