Verspätung bei Codeshare-Flug: Ausführende Airline muss zahlen
Bei einem Codeshare-Flug ist die ausführende Fluggesellschaft bei Verspätungen zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Das hat das Amtsgericht Charlottenburg in einem Urteil (Az.: 202 C 291/14) entschieden.
In dem verhandelten Fall hatte der Kläger Flüge von Berlin über Belgrad nach Abu Dhabi gebucht. Es waren sogenannte Codeshare-Flüge, bei denen eine Fluggesellschaft die Dienste einer anderen Airline unter eigener Flugnummer nutzt. Wegen einer Änderung der Flugzeit ab Belgrad, die eine sehr lange Wartezeit bedeutet hätte, wurde der Kläger auf einen Direktflug umgebucht. Der Flieger kam mehr als fünf Stunden später als der ursprünglich geplante Flug mit Umsteigen in Abu Dhabi an. Der Kläger verlangte eine Ausgleichszahlung von der Airline, die den Direktflug durchführte. Diese hatte für die ursprünglich gebuchten Flüge über Belgrad jedoch nur die Dienste einer anderen Airline genutzt.
Vor Gericht scheiterte der Käger. Ersatzpflichtig sei bei einer Verspätung nur die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt. Der Kläger ging komplett leer aus, da die Änderung der Flugzeiten rechtzeitig angekündigt worden war.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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