Videoportal-Einsteiger müssen auch Rechtliches beachten
Wer bei einem Videoportal mit Kamera und Internetzugang die Welt erobern will, braucht nicht nur gute Ideen und Talent. Er sollte sich auch vor einigen rechtlichen Fallstricken vorsehen.
Denn vom Urheber- bis zum Persönlichkeitsrecht kann es um Videos schnell Ärger geben. Die wichtigsten Tipps im Überblick:
• Persönlichkeitsrechte: Ob Mitschüler, Eltern oder Passanten – bewegte wie unbewegte Bilder von anderen Menschen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn diese ihr Einverständnis gegeben haben. "Das geht auch formlos, also einfach mündlich", sagt die Regensburger Rechtsanwältin Sabine Sobola. "Wenn man es schriftlich hat, ist das aber natürlich sicherer." Minderjährige können ihr Einverständnis außerdem nicht selbst erklären, das ist Sache der Eltern. Bei etwas Älteren, zum Beispiel 16-Jährigen, kann die sogenannte Einsichtsfähigkeit aber auch so weit entwickelt sein, dass sie das selbst machen können.
• Fremde Inhalte: Hintergrundgedudel aus der Playlist vom Musikportal mag das eigene Video schöner machen. Wer fremde Inhalte verwenden will, braucht dafür aber ein meistens teures Nutzungsrecht, egal ob es sich um Musik oder Filmausschnitte handelt. Ob es sich um ein privates oder geschäftliches Video handelt, ist dabei egal, sagt Sobola: "Das interessiert Juristen erst in zweiter Reihe, verboten ist beides." Bei geschäftlichen Videos, die also zum Beispiel mit Werbung verbunden sind, steigt nur der mögliche finanzielle Schaden einer Abmahnung.
• Respekt: "Auch im Internet braucht das Miteinander einen gewissen würdevollen Rahmen", sagt Sobola. Beleidigungen, Schmähungen und falsche Tatsachenbehauptungen sind in Netz-Videos daher genau so verboten wie anderswo. Und das gilt natürlich auch für die Kommentare unter den Videos anderer Nutzer. Die Juristin rät: Am besten immer so verhalten, als wenn man mit dem Empfänger gerade beim Kaffee sitzt.
• Zurückhaltung: Auf öffentlich zugänglichen Plätzen darf jeder so filmen, wie er will. "Passanten dürfen dabei aber nicht einzeln erkennbar sein", warnt Sobola. Ansonsten braucht es wieder eine Einwilligung der Abgebildeten. In Geschäften oder Restaurants in Privatbesitz darf nur mit Erlaubnis gefilmt werden. Und auch in eigentlich öffentlichen Gebäuden, etwa Schulen, gibt es in der Regel eine Hausordnung, die Videoaufnahmen verbietet.
• Privatsphäre: Was jetzt noch cool und lustig ist, kann in einigen Jahren schon wahnsinnig peinlich sein. "Wenn Dinge einmal im Netz sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie dort wieder verschwinden, relativ klein", sagt Sobola. Bevor Nachwuchsstars ihr Video hochladen, sollten sie sich daher einmal kurz vorstellen, wie sie den Inhalt wohl später finden würden – etwa in zehn Jahren. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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