Voller Schutz durch gesetzliche Unfallversicherung

Um Versicherungslücken zuschließen sollten Heimarbeiter eine private Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. | Foto: MEV
  • Um Versicherungslücken zuschließen sollten Heimarbeiter eine private Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
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Heimarbeit liegt im Trend. Wie alle Beschäftigte, genießen Heimarbeiter den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Berufsgenossenschaft sichert die Beschäftigten gegen die Folgen von Arbeitsunfällen einschließlich der Unfälle auf dem Weg zur Arbeit oder zurück und von Berufskrankheiten ab.

"Der Versicherungsschutz schließt alle mit der Arbeit im Zusammenhang stehenden Wege ein, wie etwa zur Materialbeschaffung oder wenn Heimarbeiter den Arbeitgeber aufsuchen", so Stefan Boltz, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die Grenzen zwischen privater und beruflicher Tätigkeit sind bei Heimarbeitern allerdings fließend. Generell gilt, dass der Unfall in Folge einer direkten betriebsbezogenen Arbeit eingetreten ist oder ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und den betrieblichen Aufgaben besteht. Es empfiehlt sich daher, mit dem Arbeitgeber genaue Absprachen hinsichtlich Arbeitsumfang, Arbeitszeitverfügung, Lieferungen und Lieferzeiten, Betriebsbesuche und Informationsübertragung zu besprechen und zu dokumentieren. Im Falle des Falles könnten so Streitigkeiten hinsichtlich des Versicherungsschutzes vermieden werden.

Außerhalb des eingerichteten Arbeitszimmers ist nur versichert, wer eine berufsbezogene Tätigkeit ausübt. Kein Versicherungsschutz besteht aber, wenn die Heimarbeit für private Belange unterbrochen wird. "Auf der sicheren Seite ist auch der Heimarbeiter mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, denn sie hilft bei bleibenden Krankheits- oder Unfallschäden und gilt rund um die Uhr, sagt Andrea Heyer, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Alternativ kann auch eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden, die jedoch nur einen geringen Schutz bietet".

Bei der Umstellung des Arbeitsvertrages sollte mit der Firma geklärt werden, wie die für den Job daheim genutzte Technik (zum Beispiel Computer), zu versichern ist. Es ist beispielsweise möglich, die Versicherungssumme der Hausratversicherung um den Wert der Geräte zu erhöhen. Mit dem Arbeitgeber sollte dann abgesprochen werden, wer für diese Mehrkosten aufkommt. Eine andere Variante: Die Gerätschaften werden aus der Hausratversicherung herausgenommen. Der Arbeitgeber schließt hierfür eine Extrapolice ab.

Ingrid Laue / rid
Autor:

Ingrid Laue aus Lichtenberg

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