DAS ÄNDERT SICH 2025
Von Abfindung bis Zinsen – was Verbraucher im neuen Jahr erwartet
Das Jahr 2025 bringt viele Veränderungen für die Bürger. Eine Auswahl der wichtigsten Neuregelungen finden Sie in dieser Zusammenstellung. Alle Angaben sind unverbindlich, da uns bis Redaktionsschluss noch nicht alle Änderungen vorlagen.
Abfindung. Die sogenannte Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren wird abgeschafft. Arbeitnehmer können sich aber den Steuervorteil rückwirkend über die Einkommensteuererklärung sichern.
Altersvorsorge. Der steuerliche Förderbetrag für betriebliche Vorsorgen erhöht sich von 604 auf 644 Euro (außer Pauschalmodelle) und der sozialversicherungsfreie Beitrag von 302 auf 322 Euro monatlich.
Arbeitsmittel. Berufliche Anschaffungen wie Laptop oder Schreibtisch bis 1230 Euro (Nettowert) können im Jahr der Zahlung als Werbungskosten komplett abgesetzt werden, ansonsten gilt weiterhin die Abschreibungsregelung. Bisher lag die Grenze bei 1000 Euro.
Arbeitszeugnisse. Das Einverständnis des Arbeitnehmers vorausgesetzt genügt künftig die elektronische Textform, das gilt auch für Arbeitsverträge.
Aufbewahrungsfristen. Buchungsbelege müssen Selbstständige und Unternehmen gemäß Bürokratieentlastungsgesetz IV nur noch acht statt zehn Steuerjahre aufbewahren.
Ausbildungsvergütung. Auszubildende, die 2025 ihre Ausbildung beginnen, erhalten monatlich mindestens 682 Euro im 1. Ausbildungsjahr, im 2. Jahr 805 Euro, im 3. Jahr 921 Euro und im 4. Jahr 955 Euro.
Bahntickets. Schon zum 15. Dezember erhöhte die Deutsche Bahn die Preise bei einigen Angeboten im Fernverkehr. Konkret steigen die Preise für Flexpreise und Zeitkarten im Fernverkehr um etwa 5,9 Prozent. Die BahnCard 100 wird um 6,6 Prozent teurer – bwurl.de/bahnpreise.
Bemessungsgrenzen. Die Werte gelten erstmals bundesweit einheitlich. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherungen steigen sie von 7550 (West) oder 7450 (Ost) auf 8050 Euro/Monat, für die Kranken- und Pflegeversicherung von 5175 auf 5512,50 Euro/Monat. Die Versicherungspflicht in der GKV gilt bis 6150 Euro/Monat.
Biomüll. Eine neue Bioabfallverordnung (BioAbfV) soll ab Mai zu weniger Plastik in der Biotonne und damit weniger Mikroplastik in der Umwelt führen. Schärfere Kontrollen und Sanktionen sollen die Fehlbefüllung auf unter ein Prozent regulieren.
Biozide. Sowohl im stationären wie im Online-Handel gilt vor dem Verkauf von Insektensprays und Schädlingsbekämpfungspräparaten an Endkunden nun eine Beratungspflicht.
Briefe. Die Portopreise steigen: Postkarte und Standardbrief kosten 95 Cent, Kompaktbrief 1,10 Euro, Großbrief 1,80 Euro und Maxibrief 2,90 Euro – bwurl.de/porto2025. Die Zustellung muss erst am dritten Tag nach Absendung erfolgen.
Bürgergeld. Die Regelbedarfssätze bleiben konstant. Verschärfte Sanktionen für fehlende Mitwirkung bei der Vermittlung wird es vorerst nicht geben. Details auf buerger-geld.org.
Bürokratieentlastungsgesetz. Rund 70 Einzelgesetze sollen Aufwand und Papierkram bei Bürgern, Behörden und Unternehmen reduzieren. Ein Punkt ist die weitgehende Abschaffung der Schriftformerfordernis zugunsten der Textform, bei der die Namensnennung ohne händische Unterschrift genügt.
Camping. Für Wohnmobile und Wohnwagen gilt ab 19. Juni eine verpflichtende Gasprüfung, sonst droht ein Bußgeld. Sie muss alle zwei Jahre erneuert werden.
Computer. Windows 10, Office 2016 und Office 2019 werden ab 14. Oktober nicht mehr mit kostenlosen (Sicherheits-)Updates versorgt. Microsoft empfiehlt den Wechsel zu neueren Programmversionen.
Deutschlandticket. Ab Januar kostet es 58 Euro statt 49 Euro. Das Ticket ist bundesweit in Bussen und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs gültig, nicht aber im Fernverkehr.
E-Rechnung. Ab 2025 wird sie für Umsätze zwischen Unternehmen verpflichtend, jedoch nicht bei Leistungen an Privatpersonen oder Kleinbeträgen bis 250 Euro. Die Anforderungen erfüllen digitale Standards wie ZUGFeRD 2.x und XRechnung. Es gelten verschiedene Übergangsfristen bis 2027.
Echtzeitüberweisungen. Banken dürfen voraussichtlich ab Herbst keine Zusatzgebühren mehr für Sofortüberweisungen in Euro erheben.
Elektroschrott. Einweg-E-Zigaretten und andere Elektrogeräte sollen künftig nach Gebrauch leichter im Handel abgegeben und umweltgerecht entsorgt werden können.
Entgeltpunkte. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung zur Bestimmung der Entgeltpunkte wird vorläufig auf 50 493 Euro im Jahr (2024: 45 358 Euro) festgesetzt.
Erwerbsminderungsrente. Bezugsberechtigte mit Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 können im Laufe des Jahres mit einem Zuschlag in Höhe von 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent rechnen. Die jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung wird auf 39 321,72 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung auf 19 656 Euro angehoben.
Fahrerflucht. Derzeit ist Fahrerflucht eine Straftat. Geplant sind jedoch Änderungen, die strafmildernd wirken und in manchen Fällen auch zu Straffreiheit führen können.
Fernsehempfang. Die Programme der ARD (Das Erste und alle Dritten – siehe auch bwurl.de/ard-hd) sind ab 7. Januar nur noch in HD (DVB-S2-Standard) empfangbar. Das ZDF folgt am 18. November.
Freibeträge. Der steuerliche Grundfreibetrag (gilt auch als Existenzminimum) wird um 312 Euro auf 12 096 Euro (24 192 Euro für Verheiratete) angehoben. Einkünfte, die darunter liegen, werden nicht versteuert.
Führerschein. Die Geburtenjahrgänge ab 1971 müssen ihren alten grauen oder rosafarbenen Führerschein bis zum 19. Januar gegen einen im Scheckkartenformat umtauschen. Details bwurl.de/fs2025.
Garantiezins. Nach 30 Jahren steigt erstmals wieder der Höchstrechnungszins für Neuverträge von Lebens- und Rentenversicherungen – von zuletzt 0,25 auf 1,0 Prozent. Das ist der höchste Zinssatz, den ein Versicherer seinen Kunden bei Vertragsabschluss garantieren darf.
Gasnetzentgelt. Bei den Gaskosten muss sich eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden (kWh) auf durchschnittlich 80 Euro Mehrkosten pro Jahr einstellen. Das entspricht einem Anstieg von etwa 27 Prozent.
Grundsteuer. Sie wird für rund 36 Millionen Häuser und Grundstücke nach neuen Regeln berechnet, die auf aktualisierten Boden- und Gebäudewerten basieren. Eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ist zu erwarten.
HU-Plaketten. Fahrzeughalter mit einer orangefarbenen Plakette auf dem Kennzeichen müssen 2025 zur Hauptuntersuchung. Bei erfolgreicher Prüfung gibt es eine gelbe Plakette, sie gilt bis 2027.
Internet. Liefert der Anschluss nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite, kann die Rechnung gekürzt oder der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Voraussichtlich ab Frühjahr soll es auch vergleichbare Regelungen für Mobilfunk-Internetzugänge geben. Infos unter bwurl.de/internet.
Kassensysteme. Händler müssen ihre elektronischen Kassensysteme bis Ende Juli ans Finanzamt melden. Neugeräte müssen ab sofort innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Kfz-Versicherung. Rund 5,1 Millionen Autofahrer profitieren im Jahr 2025 von einer günstigeren Typenklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung, für 7,1 Millionen gelten höhere Einstufungen. Auch die Regionalklassen ändern sich. Typklassenabfrage unter bwurl.de/typ2025.
Kindergeld. Die monatliche Zahlung wird ab Januar von 250 auf 255 Euro je Kind erhöht. Infos: bwurl.de/familienkasse.
Kindesunterhalt. Der Mindestunterhalt (Nettoeinkommen bis 2100 Euro) für Trennungskinder wurde je nach Altersstufe um bis zu vier Euro angehoben. Details in der Düsseldorfer Tabelle unter bwurl.de/u2025.
Kleinunternehmer. Die Grenzen für umsatzsteuerfreie Leistungen werden von 22 000 Euro auf 25 000 Euro (im vorangegangenen Jahr) und von 50 000 Euro auf 100 000 Euro (im laufenden Jahr) steigen. Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung. Nur die bis zum Zeitpunkt der Überschreitung erzielten Umsätze sind steuerfrei.
Klimaschutzabgabe. Pro Tonne Kohlendioxid (CO₂) will der Staat künftig 55 Euro (bisher 45 Euro) kassieren. Das verteuert bei einer Öl- oder Erdgasheizung den Jahresverbrauch eines Einfamilienhauses um etwa 300 Euro, Kraftstoffe verteuern sich um etwa 3 Cent/Liter.
Krankenversicherung I. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte steigt um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent. Wechselwillige können von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen – bwurl.de/gkv2025. Für viele privat Krankenversicherte steigen die Beiträge um durchschnittlich 18 Prozent.
Krankenversicherung II. Prämien aus Bonusprogrammen der Krankenkassen bleiben bis 150 Euro steuerfrei. Ursprünglich sollte diese Regelung Ende 2024 auslaufen.
Künstlersozialkasse. Die Bagatellgrenze für die Künstlersozialabgabe wird schrittweise angehoben: Von zuletzt 450 Euro steigt sie auf 700 Euro und im Jahr 2026 auf 1000 Euro.
Mindestlohn. Zum Januar steigt dieser von 12,41 auf 12,82 Euro/Stunde und gilt auch für Minijobber. Leiharbeitskräfte erhalten ab 1. März mindestens 14,53 Euro/Stunde. Infos zu den Branchenlohnuntergrenzen auf bwurl.de/zoll.
Minijobs. Mit der Anhebung der Mindestlöhne auf 12,82 Euro/Stunde wird auch die Minijob-Grenze von 538 auf 556 Euro im Monat angehoben. Die maximale monatliche Arbeitszeit liegt bei etwa 43 Stunden.
Motorräder. Erstzulassungen sind nur noch erlaubt, wenn sie die Euro-Norm 5+ erfüllen. Zudem benötigen Motorradreifen, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden, ab sofort eine Einzelabnahme mit Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Nahrungsergänzungsmittel. EU-weit sollen einheitliche Tageshöchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe festgelegt werden. Details auf www.klartext-nahrungsergaenzung.de.
Nahverkehr. Der Berliner Einzelfahrausweis AB verteuert sich um 30 Cent auf 3,80 Euro, die Kurzstrecke um 20 Cent auf 2,60 Euro – Details unter bwurl.de/vbb2025. Das Abo des 29-Euro-Tickets für das Berliner Stadtgebiet läuft aus, wird bis zum Laufzeitende als vergünstigtes Deutschlandticket für 29 Euro fortgeführt und kann fristgemäß gekündigt werden. Das Sozialticket verteuert sich ab 1. April von neun auf 19 Euro.
Nebenkostenabrechnung. Vermieter und Verwalter dürfen künftig Belege zur Betriebskostenabrechnung entweder elektronisch zum Abruf bereitstellen oder per E-Mail versenden.
Neurentner. Wer 2025 in den Ruhestand geht, muss 83,5 Prozent seiner gesetzlichen Bruttorente versteuern. Der Freibetrag wird im Folgejahr ermittelt und gilt dann lebenslang.
Pakete. Auch DHL dreht an der Preisschraube. Päckchen S kostet statt 3,99 dann 4,19 Euro. Ein Paket bis fünf Kilogramm 7,69 statt 6,99 Euro. Preisübersicht unter bwurl.de/dhl2025.
Passfotos. Ab Mai werden von den Behörden nur noch digitale Passfotos für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen akzeptiert. Die biometrischen Passfotos müssen direkt von den Fotografen über eine sichere Verbindung an die zuständigen Behörden übermittelt werden.
Patientenakte. Die flächendeckende Einführung der ePA ist auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Lediglich ein Test in ausgewählten Modellregionen startet am 15. Januar.
Pfändungsschutz. Schuldner können ab Juli mit einer Erhöhung der pfandfreien Grund- als auch der Mehrbeträge, zum Beispiel für Unterhaltspflichten, rechnen. Details soll es im Frühjahr geben. Derzeit liegt der Basisschutz für Guthaben auf einem P-Konto bei 1500 Euro pro Monat.
Pflegeleistungen. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht eine Dynamisierung aller Leistungsbeträge in Höhe von 4,5 Prozent zum Vorjahr vor. Details unter bwurl.de/pv2025.
Pflegeversicherung. Der allgemeine Beitrag zur PV steigt zum 1. Januar um 0,2 Prozentpunkte – für Versicherte mit Kind auf 3,6 Prozent (für Versicherte ohne Kind auf 4,2 Prozent).
Photovoltaik. Die Einnahmen aus Stromerzeugung können bei der Einkommensteuer (§ 3 Nr. 72 EStG) bei Anlagen mit einer zulässigen Bruttoleistung von bis zu 30 Kilowatt (bisher 15 Kilowatt) steuerfrei sein.
Rentenanpassung. Zum 1. Juli werden die gesetzlichen Renten angepasst. Es könnte eine bundesweite Anhebung der Bezüge um 3,5 Prozent geben.
Rentenbeitrag. Keine Änderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser bleibt somit im achten Jahr in Folge stabil und beträgt 18,6 Prozent.
Renteninformation. Vorsorgeeinrichtungen, die jährliche Informationen an ihre Kunden und Versicherten verschicken, müssen einen Abruf der Daten in der Digitalen Rentenübersicht möglich machen. Teilnehmende Einrichtungen unter rentenuebersicht.de.
Restschuldversicherung. Neuverträge dürfen frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehens- oder Ratenvertrages abgeschlossen werden.
Rundfunkbeitrag. Die Höhe bleibt vorerst bei 18,36 Euro/Monat. Aus Sicht der Länder soll der Beitrag 2025 und 2026 nicht steigen. ARD und ZDF haben dagegen Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Smart Meter. Der Einbau intelligenter Stromzählern wird verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresverbrauch von über 6000 Kilowattstunden, einer Photovoltaikanlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung oder steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen für E-Autos. Private Haushalte können auf den Einbau bestehen, um den dynamischen Tarif ihres Stromanbieters nutzen zu können. Der bundesweite Einbau ist bis 2032 vorgesehen.
Sonderausgaben. Der Höchstbetrag für den steuermindernden Abzug, etwa von Beiträgen zur gesetztlichen Rentenversicherung, wird angehoben und ist auf 29 344 Euro (58 688 Euro für Verheiratete) begrenzt.
Stromumlagen. Nach Anhebung um circa 1,3 Cent/kWh beträgt der Aufschlag insgesamt 3,15 Ct/kWh brutto. Ein neu geschaffener „Aufschlag für die besondere Netznutzung“ kann den Stromabgabepreis ebenso verteuern.
Tierhaltungsform. Fleischer müssen spätestens ab September frisches Schweinefleisch mit einer verbindlichen Haltungskennzeichnung versehen, die fünf Stufen von Stallhaltung bis Bio umfasst. Für abgepackte Ware gilt die Kennzeichnungspflicht bereits jetzt.
Übernachtungen. Deutsche Staatsbürger müssen hierzulande an den Rezeptionen von Hotels und Pensionen keine Meldeformulare mehr mit ihrer Heimatanschrift ausfüllen.
USB-C. Alle in den Handel gebrachten tragbaren Elektrogeräte müssen über einen einheitlichen Anschluss verfügen, der den USB-C-Standard erfüllt.
Verpackungen. Ein EU-Gesetz verbietet zum Schutz der Gesundheit von Verbrauchern den Einsatz des Weichmachers Bisphenol A (BPA) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt (beispielsweise Plastikfolien, Konservendosen und Trink-flaschen).
Wohngeld. Mieter mit geringem Einkommen erhalten einen monatlichen Zuschuss von durchschnittlich 400 Euro, etwa 15 Prozent mehr als bislang. Individueller Check auf bwurl.de/wohngeldrechner.
Zahnfüllungen. Zahnarztpraxen in der EU sollen kein Amalgam mehr für neue Füllungen verwenden, um Quecksilber in der Umwelt zu reduzieren.
Zinsen. Die Europäische Zentralbank (EZB; www.ecb.europa.eu) hat den Leitzins jüngst um 0,25 Prozentpunkte auf drei Prozent gesenkt. Somit gab es 2024 vier Zinssenkungen. Wie es weitergeht, ist von der konjunkturellen Entwicklung abhängig.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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