Das ändert sich 2024
Von Altersvorsorge bis Zinsen – was Verbraucher im neuen Jahr erwartet

Das 29-Euro-Ticket für Berlin soll im Laufe des ersten Halbjahres wiederkommen und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Tarifbereich AB günstiger machen. | Foto:  Klaus Pobering/Pixabay
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  • Das 29-Euro-Ticket für Berlin soll im Laufe des ersten Halbjahres wiederkommen und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im Tarifbereich AB günstiger machen.
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Das Jahr 2024 bringt wieder zahlreiche Veränderungen für die Bürger. Eine Auswahl der wichtigsten Neuregelungen finden Sie in dieser Zusammenstellung. Alle Angaben sind unverbindlich, da uns bis Redaktionsschluss noch nicht alle Änderungen – insbesondere wegen des umstrittenen Bundeshaushaltes für 2024 – vorlagen.

Altersvorsorge. Der steuerliche Förderbetrag für betriebliche Vorsorgen erhöht sich von 584 auf 604 Euro (außer Pauschalmodelle) und der sozialversicherungsfreie Beitrag von 292 auf 302 Euro monatlich.

Arbeitsmittel. Berufliche Anschaffungen wie Laptop oder Schreibtisch bis 1000 Euro (Nettowert) können im Jahr der Zahlung als Werbungskosten komplett abgesetzt werden, ansonsten gilt weiterhin die Abschreibungsregelung. Bisher lag die Grenze bei 800 Euro.

Assistenzsysteme. Ab Juli werden neue Pkws in der EU nur noch zugelassen, wenn sie Module wie Event Data Recorder, Notbremslicht, Geschwindigkeits-, Rückfahr- und Notbrems-assistent an Bord haben.

Ausbildungsvergütung. Azubis erhalten 2024 im ersten Lehrjahr monatlich mindestens 649 Euro, im zweiten Jahr 766 Euro, im dritten Jahr 876 Euro und im vierten Jahr 909 Euro.

Ausgleichsabgabe. Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen 720 Euro/Monat je unbesetzten Arbeitsplatz zahlen.

Batterieverordnung. Ab Februar sollen Batterien in der EU mehr recycelte Metalle enthalten. Schrittweise greifen weitere Zielvorgaben zu Lebensdauer, Entsorgung, Recycling und ab 2027 wird die Austauschbarkeit von Akkus etwa bei Smartphones verpflichtend. Details unter batteriegesetz.de.

Bemessungsgrenzen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherungen steigt sie im Westen von 7300 auf 7550 Euro/Monat, im Osten von 7100 auf 7450 Euro/Monat, für die Kranken- und Pflegeversicherung von 4987,50 auf 5175 Euro/Monat. Die Versicherungspflicht in der GKV gilt bis 5775 Euro/Monat.

Bürgergeld. Der Regelsatz soll ab Januar von 502 auf 563 Euro, für Kinder bis fünf Jahre von 318 auf 357 Euro, für Kinder bis 13 Jahre von 348 auf 390 Euro, für Jugendliche bis 17 Jahre von 420 auf 471 Euro steigen. Details auf buerger-geld.org.

E-Rezept. Gesetzlich Versicherte erhalten rezeptpflichtige Arzneimittel nur noch per Smartphone mit E-Rezept-App, alternativ mit elektronischer Gesundheitskarte oder gegen Papierausdruck mit QR-Code.

Einwegpfand. Für alle Plastikeinwegflaschen von bis zu drei Litern und Getränkedosen gilt unabhängig vom Inhalt – nun auch für Milch- und Milchmixgetränke – eine Pfandpflicht von 25 Cent.

Beim Elterngeld will die Regierung den Kreis der Anspruchsberechtigten verringern. Die Einkommensgrenze bei Paaren soll auf 200 000 Euro (bei Alleinerziehenden auf 150 000 Euro) für Geburten ab 1. April abgesenkt werden. Infos auf bwurl.de/elterngeld. | Foto:  PublicDomainPictures/Pixabay
  • Beim Elterngeld will die Regierung den Kreis der Anspruchsberechtigten verringern. Die Einkommensgrenze bei Paaren soll auf 200 000 Euro (bei Alleinerziehenden auf 150 000 Euro) für Geburten ab 1. April abgesenkt werden. Infos auf bwurl.de/elterngeld.
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Elterngeld. Für Geburten ab 1. April soll die Einkommensgrenze für anspruchsberechtigte Paare auf 200 000 Euro, für Alleinerziehende auf 150 000 Euro abgesenkt werden. Für ab dem 1. April 2025 geborene Kinder soll der Anspruch für Paare schon ab 175 000 Euro zu versteuernden Einkommen entfallen. Details auf bwurl.de/elterngeld. [UPDATE: 04.01.2024]

Energiepreise. Die Preisbremse ist Geschichte. Die Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme soll ab März von sieben auf die regulären 19 Prozent erhöht werden. Auch Klimaschutzabgabe und Stromnetzentgelte werden deutlich angehoben.

Entgeltpunkte. Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung zur Bestimmung der Entgeltpunkte wird vorläufig auf 45 358 Euro im Jahr (2023: 43 142 Euro) festgesetzt.

Entschädigungsrecht. Das neue Sozialgesetzbuch SGB XIV sichert Opfern von Gewalttaten, aber auch bei Impfschäden, mehr Rechte und höhere Entschädigungsleistungen zu.

Erwerbsminderungsrente. Bezugsberechtigte mit Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 können ab Ende Juni mit einem Zuschlag in Höhe von 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent rechnen. Die jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze bei teilweiser Erwerbsminderung wird auf 37 117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung auf 18 558,75 Euro angehoben. Weitere Details zur Absicherung bei Erwerbsminderung auf bwurl.de/emr2024.

Euro-6-Norm. Für die aktuellen Pkw-Modelle gelten strengere Regeln bei den Emissionswerten. Ab September müssen Fahrzeuge bei Erstzulassung die Euro-6e-Norm erfüllen.

Förderprogramme. Viele Angebote rund um Energiewechsel und Klimaschutz stehen derzeit auf dem Prüfstand. Das Bundesministierum für Wirtschaft und Klimaschutz informiert dazu auf bwurl.de/bmwk.

Freibeträge. Der steuerliche Grundfreibetrag (gilt auch als Existenzminimum) wird um 696 Euro auf 11 604 Euro (23 208 Euro für Verheiratete) angehoben. Einkünfte, die darunter liegen, werden nicht versteuert.

Führerschein. Die Geburtenjahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihren grauen oder rosafarbenen Führerschein bis zum 19. Januar gegen einen im Scheckkartenformat umtauschen. Die Jahrgänge ab 1971 haben noch ein Jahr länger Zeit. Infos auf bwurl.de/19q9.

Gastronomie. Die coronabedingte Umsatzsteuerabsenkung von 19 auf sieben Prozent auf den Verzehr von Speisen vor Ort ist mehrfach verlängert, und 2023 beendet worden.

Geldanlage. Ein Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, zahlen nur noch Gutverdiener mit Einkommensteuer von mindestens 18 130 Euro.

Heizungsgesetz. Das neue Gebäudeenergiegesetz – zu Themen wie Fernwärme, Heizungsbau und Wärmeplanung – tritt zum Jahresbeginn in Kraft. Details dazu auf bwurl.de/geg.

Herkunftskennzeichnung. Unverarbeitetes verpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel muss seit April 2015 mit Aufzucht- und Schlachtland gekennzeichnet sein. Ab 1. Februar muss die Herkunft auch bei nicht verpacktem, unverarbeitetem Fleisch – etwa an Bedientheken – gekennzeichnet werden.

HU-Plaketten. Fahrzeughalter mit einer grünen Plakette auf dem Kennzeichen müssen 2024 zur Hauptuntersuchung. Bei erfolgreicher Prüfung gibt es eine blaue Plakette, sie gilt bis 2026.

Hundesteuer. Berlin verzichtet auf die Hundesteuermarken. In der Regel genügt eine steuerliche An- und Abmeldung der Tiere beim Zentralregister oder auf der Steuerplattform Elster. Infos auf bwurl.de/hundesteuer.

Inflationsausgleichsbonus. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern noch bis Ende 2024 den zu Oktober 2022 eingeführten steuer- und sozialabgabenfreien Gehaltszuschuss – einmalig oder in Teilbeträgen – von bis zu 3000 Euro zahlen.

Kabelfernsehen. Das Nebenkostenprivileg für das TV-Angebot des Vermieters läuft aus. Spätestens ab dem 1. Juli können auch Mieter ihre Fernsehempfangsart frei wählen. Details auf bwurl.de/kabel-tv.

Kinderkrankengeld. Für 2024 und 2025 wird das Kinderkrankengeld jeweils für 15 Tage pro Elternteil gezahlt. Alleinerziehende können bis zu 30 Tage pro Kind in Anspruch nehmen.

Kinderreisepass. Alte Dokumente bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Ab sofort werden auch für Kinder nur noch Pässe mit Chip ausgestellt. Diese sind maximal sechs Jahre gültig. Details dazu unter bwurl.de/19r8.

Kindesunterhalt. Der Mindestunterhalt (Nettoeinkommen bis 2100 Euro) für Trennungskinder wurde je nach Altersstufe um bis zu 61 Euro angehoben. Details in der Düsseldorfer Tabelle unter bwurl.de/u2024.

Klimaschutzabgabe. Pro Tonne Kohlendioxid (CO₂) will der Staat künftig 45 Euro (bisher 30 Euro) kassieren. Das verteuert Erdgas um 0,36 Cent/Kilowattstunde, Heizöl um 4,8 Cent/Liter, Benzin um 4,2 Cent/Liter und Diesel um 4,8 Cent/Liter.

Krankenhausatlas. Das Krankenhaustransparenz-Gesetz soll zur Qualität von Kliniken und ihren Fachbereichen informieren, dazu soll es ab Mai einen Krankenhausatlas geben. Details unter bwurl.de/khtg.

Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte steigt um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent. Wechselwillige können von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen – bwurl.de/gkv2024.

Krankschreibung. Bei Erkältungen ohne schwere Symptome können sich Patienten oder deren Eltern wieder per Telefon vom Hausarzt krankschreiben lassen. Die Regelung gilt ab sofort dauerhaft.

Lkw-Maut. Ab 1. Juli gilt auch für Transporter ab 3,5 Tonnen (tzGm) eine Mautpflicht, sogenannte Handwerkerfahrzeuge sind davon ausgenommen. Details auf bwurl.de/lkw-maut.

Mammografie. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren können alle zwei Jahre ein Screening zur Früherkennung von Brustkrebs in Anspruch nehmen. Voraussichtlich ab 1. Juli ist eine Teilnahme bis 75 Jahre möglich. Infos und Termine auf bwurl.de/70plus.

Mindestlohn. Zum Januar steigt der Mindestlohn von 12 auf 12,41 Euro/Stunde. 2025 wird er erneut angehoben – dann auf 12,82 Euro/Stunde.

Mini-Jobs. Mit der Anhebung der Mindestlöhne auf 12,41 Euro/Stunde wird auch die Mini-Job-Grenze von 520 auf 538 Euro im Monat angehoben. Die maximale monatliche Arbeitszeit liegt bei 43,35 Stunden.

Neurentner. Wer 2024 in den Ruhestand geht, muss 84 Prozent seiner gesetzlichen Bruttorente versteuern. Der Freibetrag wird im Folgejahr ermittelt und gilt dann lebenslang.

ÖPNV. Das 29-Euro-Ticket für Berlin soll im Laufe des ersten Halbjahres wiederkommen und die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)im Tarifbereich AB günstiger machen. Das Sozialticket für neun Euro pro Monat wird fortgeführt.

Pfändungsfreibetrag. Schuldner können ab Juli mit einer Erhöhung der pfandfreien Grund- als auch der Mehrbeträge, zum Beispiel für Unterhaltsverpflichtungen, rechnen. Details sollen im Frühjahr bekannt gegeben werden.

Pflegegeld. Im Rahmen des Pflegeentlastungsgesetz PUEG wird die Leistung um fünf Prozent angehoben. Bei PG 2 sind künftig 331,80 Euro, bei PG 3 572,25 Euro, bei PG 4 764,40 Euro oder PG 5 946,05 Euro pauschal ansetzbar. pflege.de.

Pflegesachleistungen. Sie werden pflegenden Angehörigen gewährt, wenn der Gepflegte mindestens Pflegegrad 2 hat. Bei PG 2 sind künftig monatlich bis zu 760,20 Euro, bei PG 3 1431,15 Euro, bei PG 4 1777,65 Euro oder PG 5 2199,75 Euro pauschal ansetzbar.

Pflegezuschlag. Um die Eigenanteile für Pflegeheimbewohner zu reduzieren, wurden 2022 Leistungszuschläge eingeführt, die nach Aufenthaltsdauer gestaffelt sind. Diese sollen sich je nach Aufenthaltsdauer um fünf bis zehn Prozent erhöhen.

Photovoltaik. Die Errichtung und der Betrieb – insbesondere von Kleinanlagen für den Eigenbedarf – soll vereinfacht werden. Ausführliche Informationen auf solarwende-berlin.de.

Rentenanpassung. Voraussichtlich zum 1. Juli steigen die gesetzlichen Renten. Es ist eine bundesweite Anhebung der Bezüge um 3,5 Prozent geplant.

Rentenbeitrag. Keine Änderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser bleibt stabil und beträgt 18,6 Prozent.

Sachbezugswerte. Die steuerlich relevanten Werte bei freier Kost und Logis für den Arbeitnehmer steigen von 288 auf 313, für die Unterbringung von 265 auf 278 Euro im Monat.

Spitzensteuersatz. Er liegt bei 42 Prozent und greift ab einem Einkommen von 66 760 Euro/Jahr, die Reichensteuer von 45 Prozent ab 277 826 Euro/Jahr.

Stromnetzentgelte. Die Netzbetreiber wollen im Jahr 2024 ihre Entgelte von durchschnittlich 3,12 auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde (kWh) anheben.

Tabaksteuer. Sie wird weiterhin stufenweise bis 2026 angehoben und verteuert auch Zigarren, Feinschnitt, Shishas und Liquids. Im Jahr 2024 macht das eine Packung Zigaretten (20 Stück) etwa 15 Cent teurer.

Tierhaltungskennzeichnung. Schweinemastbetriebe müssen sich ab 1. August behördlich registrieren lassen. In den Handel gebrachtes Schweinefleisch soll für Endverbraucher mit einer der fünf Haltungsformen gelabelt sein: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide oder Bio – es gilt eine Übergangsfrist bis Juli 2025.

Trinkwasser. Ab 12. Januar gelten in der EU strengere Grenzwerte etwa für Bisphenol A. Ab 2026 gibt es auch Grenzwerte für Microcystin-LR und (per- und polyfluorierte) Alkylsubstanzen. Ab 2028 sollen zudem Grenzwerte für Arsen, Blei und Chrom verschärft werden. Wasserleitungen aus Blei müssen bis Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Winter- und Ganzjahresreifen gelten ab Oktober nur noch mit Bergpiktogramm als eis- und schneetauglich. Produkte ohne das Alpine-Symbol erfüllen nicht die in Deutschland vorgeschriebene situative Winterreifenpflicht, selbst wenn sie die M+S-Kennzeichnung tragen. | Foto:  GTÜ
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Winterreifenpflicht. Reifen gelten ab Oktober nur noch mit Bergpiktogramm als eis- und schneetauglich. Produkte ohne das Alpine-Symbol erfüllen nicht die in Deutschland vorgeschriebene situative Winterreifenpflicht, selbst wenn sie die M+S-Kennzeichnung tragen.

Unternehmensgründung. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird durch neue Rahmenbedingungen, wie mit einem freiwilligen Eintrag ins Gesellschaftsregister beim Amtsgericht, für den Geschäftsverkehr aufgewertet.

USB-C. Ab 28. Dezember gilt für in den Handel gebrachte Neugeräte, wie Anschlüsse an Smartphones, der einheitliche Standard für USB-C-Ladekabel.

Zinsen. Die Europäische Zentralbank (EZB; www.ecb.europa.eu) hält den Leitzins aktuell bei 4,5 Prozent. Mit einer Zinssenkung ist frühestens ab Mitte 2024 zu rechnen.

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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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