Vor, während und nach der Geburt
Hebammen stehen Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und in der Zeit danach bei. Gesetzlich krankenversicherte Frauen haben ein Anrecht auf diese Betreuung. So übernimmt die Kasse vor der Geburt ein Dutzend Beratungen und einen Geburtsvorbereitungskurs. Darauf weist der GKV-Spitzenverband in Berlin hin. Bei Privatversicherten hängt der Umfang der Hebammenbetreuung vom Versicherungstarif ab. Nach der Entbindung hat die gesetzlich versicherte Mutter Anspruch auf maximal 20 Hebammenbesuche bis zu zehn Tage nach dem Geburtsdatum sowie anschließend weitere Beratungen in den ersten acht Lebenswochen ihres Kindes. Auch Rückbildungskurse bei der Hebamme übernimmt die Kasse. Hat die Mutter Probleme beim Stillen oder der sonstigen Säuglingsernährung, kann sie sich bis zum Ende des Abstillens noch von der Hebamme beraten lassen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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