Ware nun auch mit lateinischen Namen
Seit Januar 2012ist eine neue EU-Verordnung in Kraft, wonach die Ware zusätzlich zur deutschen Bezeichnung mit ihrem lateinischen Namen gekennzeichnet werden muss. Diese Namen geben manchmal Hinweise zur Herkunft.Statt einfach Kabeljau steht dann zum Beispiel zusätzlich Gadus morhua (Atlantischer Kabeljau) oder Gadus macrocephalus (Pazifischer Kabeljau) neben dem deutschen Namen, erläutert das Fisch-Informationszentrum in Hamburg. Die Top drei der Deutschen beim Fischgenuss sind der Theragra chalcogramma, der Clupea harengus und der Salmo salar - der Alaska-Seelachs, der Hering und der Lachs. Die neue Regelung gilt für frischen Fisch, Räucherfisch und unverarbeiteten Tiefkühlfisch. Das soll mehr Klarheit für Verbraucher schaffen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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