Warten auf den Techniker
Telefonkunden müssen nicht acht Stunden auf Techniker warten. Denn einem allein lebenden Arbeitnehmer könne nicht ohne weiteres zugemutet werden, einen ganzen Urlaubstag dafür zu opfern, dass seine Leitung freigeschaltet wird, entschied das Amtsgericht Bremen (Az.: 9 C 481/12). Das Zeitfenster für den Termin sollte nach Ansicht der Richter ein bis zwei Stunden nur in Ausnahmefällen überschreiten.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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