Was die Verpackungsangabe bedeutet
Ein Beispiel: Steht etwa auf einem Erdbeerjoghurt "frei von künstlichen Aromen", heißt es nicht, dass gar keine Aromen enthalten sind. Die Hersteller verwenden laut Martin Rücker von der Verbraucherorganisation Foodwatch stattdessen manchmal natürliche Aromen.
"Die kommen zwar geschmacklich dem Geschmack von Erdbeeren gleich, haben aber mit Erdbeeren nicht zwingend etwas zu tun." Das sei legal, wenn der Ausgangsstoff des Aromas ein natürliches Produkt sei - dabei könne es sich aber auch um Holz oder Papier handeln. "Sie können aus den wildesten Sachen Aromen herausziehen", erklärt Rücker.
Ähnliches gilt für die Aufschrift "frei von künstlichen Farbstoffen". Auch hier liegt die Krux in dem Wort "künstlich". Denn natürliche Farbstoffe sind in diesem Fall erlaubt. So enthalte Erdbeerjoghurt manchmal Rote-Beete-Saft, um möglichst rot auszusehen, sagt Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. Gesundheitsschädlich sei das nicht, aber eine Täuschung.
Und auch "frei von Konservierungsstoffen" sollten Verbraucher nicht wörtlich nehmen: Ein seit Jahrtausenden bekannter Konservierungsstoff sei Essigsäure. Sie falle laut Gesetz aber nicht in diese Kategorie, sagt Schwartau. Daher dürfe sie enthalten sein, auch wenn der Hersteller "frei von Konservierungsstoffen" auf die Verpackung druckt.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.