Was sich bei Lebensversicherungen ändert
In diesem Jahr wird nun auch der Garantiezins für Kapitallebensversicherungen von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Davon betroffen sind Verträge, die nach dem 31. Dezember 2014 abgeschlossen werden. "Bei Altverträgen ändert sich nichts", sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer eine Versicherung besitzt, sollte diese also nicht gleich kündigen.
Anders sieht es für diejenigen aus, die noch keine Altersvorsorge haben. Theo Pischke von der Stiftung Warentest bewertet die Kapitallebensversicherung grundsätzlich kritisch: "Sie ist einfach zu intransparent und zu teuer." Von den Beiträgen ziehen die Versicherer einen Teilbetrag für den Todesfallschutz, die Verwaltungs- und die Abschlusskosten ab. Die Versicherer müssen angeben, welche Kosten der Versicherte trägt und welche Beträge in den Spartopf fließen. In der Praxis sei das nicht immer ersichtlich, beklagt Pischke: "Oft ist das verklausuliert dargestellt."
Die Kosten hingen insbesondere von der Vertragsdauer, dem Alter des Versicherten, dem Rechnungszins und dem Vertriebsweg ab, erklärt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Durchschnittlich dürften etwa zehn Prozent des Beitrags für den Risikoschutz und zehn Prozent für die Kosten verwendet werden.
Die genaue Kostenverteilung künftig transparenter werden: "Das Lebensversicherungsreformgesetz sieht vor, dass Verträge seit dem 1. Januar eine Kennzahl zur effektiven Kostenbelastung enthalten", sagt Suliak. Dadurch könnten Verbraucher erkennen, wie sich die Kosten auf die Rendite einer Versicherungspolice auswirken.
Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht das Modell der Kapitallebensversicherung aber nicht nur wegen der intransparenten Kosten skeptisch: "Da ist das Kapital über Jahrzehnte gebunden, und dem Anleger geht die Flexibilität verloren." Gerade in Zeiten niedriger Zinsen sei das unrentabel.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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