Wegeunfall absetzen
Hatten Berufstätige einen Unfall auf der Fahrt zur Arbeit, können sie die dabei entstandenen Kosten unter Umständen von der Steuer absetzen. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin. Das gilt etwa für Reparaturkosten, Auslagen für die Selbstregulierung, die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung und Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht. Auch wenn der Unfall während einer Dienstreise oder einer anderen betrieblichen Fahrt passiert, ist das möglich. Alkohol darf allerdings nicht im Spiel gewesen sein.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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