Welche Rechte Kunden bei Gutscheinen haben

Zulange dürfen die Beschenkten mit dem Einlösen von Gutscheinen nicht warten. Nach spätestens drei Jahren verjähren die Ansprüche. | Foto: Andrea Warnecke
  • Zulange dürfen die Beschenkten mit dem Einlösen von Gutscheinen nicht warten. Nach spätestens drei Jahren verjähren die Ansprüche.
  • Foto: Andrea Warnecke
  • hochgeladen von Ratgeber-Redaktion

Egal ob Geburtstag, Weihnachten oder Konfirmation - wer keine zündende Idee für ein Geschenk hat, greift gerne zu einem Gutschein. Besonders beliebt sind laut dem Handelsverband Deutschland (HDE) Gutscheine für Kleidung und Elektronik.

Trotz der Beliebtheit bei den Kunden sind Geschäfte nicht zum Ausstellen verpflichtet. "Das kann jedes Unternehmen halten, wie es möchte", sagt HDE-Sprecher Stefan Hertel. Auch für die Form existieren keine Vorgaben.

Geschenk-Gutscheine werden in Waren und Dienstleistungen verwandelt, aber nicht bar ausbezahlt. Es gibt Ausnahmen: Bevor der Beschenkte den Gutschein einlöst, macht das Geschäft dicht, ohne jedoch pleite zu sein. In dem Fall besteht laut HDE ein Rückerstattungsanspruch. Filialunternehmen lösen den Gutschein in einem anderen Laden ein.

Zweite Variante: Eine im Gutschein beschriebene Dienstleistung - beispielsweise Fußpflege - wird nicht mehr erbracht. "Eine alternative Dienstleistung muss nicht akzeptiert werden", erläutert Gabriele Zeugner von der Verbraucherzentrale Bremen. Der Kunde kann aber einem angebotenen Tausch - Maniküre gegen Pediküre - zustimmen.

Zum Einlösen bleiben Beschenkten bis zu drei Jahre Zeit. So lange behalten nicht ausdrücklich befristete Gutscheine ihre Gültigkeit. Die Laufzeit beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Hintergrund sind Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Befristungen dürfen Läden frei festlegen. Allerdings hält die Rechtsprechung ein halbes oder ein ganzes Jahr für zu knapp bemessen. Verbraucherschützerin Zeugner zitiert ein Urteil aus München, in dem das Oberlandesgericht (OLG) Klägern Recht gab, die sich gegen zwölf Monate Einlösezeit wehrten (Az.: 29 U 3193/07).

Event-Gutscheine können bereits mit dem Datum der Veranstaltung verfallen. Wer am Tag eines Konzerts krank oder schon verplant ist, guckt meist in die Röhre. "Ist die Veranstaltung einmalig, habe ich keinen Anspruch auf Geld", sagt Zeugner. Umgehen lässt sich das Problem mit selbstgestalteten Karten "Für einen schönen Abend zu zweit" oder "Für einen Opernabend". Der Beschenkte wählt selbst Ort und Zeit und bekommt dann das Geld.

Für online erstandene Gutscheine gilt das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzvertrag. Demnach kann der Käufer innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, erläutert Evamaria Schönmetzler von der Verbraucherzentrale Bayern. Er bekommt dann sein Geld zurück. Kunden sollten vorab das Impressum des Anbieters anschauen.

Dort finden sich oft Angaben, die das Widerrufsrecht oder die Einlösefrist einschränken oder Hinweise zu Umtauschkonditionen. Der Beschenkte hat prinzipiell drei Jahre Zeit, den Gutschein einzulösen. Gefallen die bestellten Turnschuhe nicht, können sie gegen ein anderes Paar getauscht werden. Anspruch auf Geld zurück gibt es nicht.

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Beitragsempfehlungen

Gesundheit und MedizinAnzeige
Gallensteine sind ein häufiges, aber oft unterschätztes Gesundheitsproblem.  | Foto: Caritas-Klinik Dominikus

Patienten fragen
Steine in der Gallenblase – was nun?

Gallensteine sind ein häufiges, aber oft unterschätztes Gesundheitsproblem. Etwa jede fünfte Person in Europa ist betroffen, und fast die Hälfte entwickelt im Laufe des Lebens Beschwerden. Diese äußern sich meist in Form von wiederkehrenden Schmerzen, insbesondere im rechten Oberbauch. In einigen Fällen können Gallensteine zu ernsthaften Komplikationen wie einer Entzündung der Gallenblase führen. Die bevorzugte Therapie bei Beschwerden ist die operative Entfernung der Gallenblase – in der Regel...

  • Reinickendorf
  • 12.02.25
  • 282× gelesen
Gesundheit und MedizinAnzeige
Informieren Sie sich über Intensivmedizin. | Foto: 2022 Tomasz Kuzminski

Infoabend am 11. Februar
Grenzen und Möglichkeiten der Intensivmedizin

Die Intensivmedizin hat erstaunliche Fortschritte gemacht und bietet schwerstkranken Patienten Überlebenschancen, die früher undenkbar waren. Doch wo liegen die Grenzen dieser Hochleistungsmedizin? Welche technischen, personellen und ethischen Herausforderungen gibt es? Besuchen Sie unseren Infoabend mit Priv.-Doz. Dr. Stephan Kurz und erfahren Sie, wie intensivmedizinische Maßnahmen Leben retten, aber auch komplexe Entscheidungen erfordern. Was geschieht, wenn Therapieoptionen ausgeschöpft...

  • Reinickendorf
  • 29.01.25
  • 910× gelesen
Gesundheit und Medizin
Das Dominikus Krankenhaus informiert zur Robotik-Chirurgie bei Hüft- und Knieschmerzen. | Foto: Caritas-Klinik Dominikus

Moderne Behandlung bei Hüft- und Knieschmerzen
Informationsabend Robotik-Chirurgie

Hüft- und Knieschmerzen beeinträchtigen die Lebensqualität und werden oft durch Verschleiß, Unfälle oder Fehlstellungen verursacht. Moderne Technologien wie die Robotik-Chirurgie bieten neue Möglichkeiten für eine präzisere und minimalinvasive Behandlung. Am 4. Januar laden wir Sie herzlich zu einem Informationsabend ein, bei dem Chefarzt Tariq Qodceiah, Leiter des Caritas Hüftzentrums, die Vorteile der Robotik-Chirurgie bei Hüft- und Knieschmerzen erläutert. Er erklärt, wie diese innovative...

  • Reinickendorf
  • 12.02.25
  • 447× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.