Weniger Geld bei Unfall rechtens ?
Wird ein Unfall durch Alkoholeinfluss und Übermüdung verursacht, darf der Kaskoversicherer die Leistung kürzen. Auf ein entsprechendes Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. I-4 U 101/10, weist der Deutsche Anwaltverein hin. In dem konkreten Fall war ein übermüdeter Autofahrer mit einem Blutalkoholwert von 0,55 Promille mit seinem Pkw von der Fahrbahn abgekommen und gegen ein Verkehrsschild gerammt. Der Versicherer warf dem Autofahrer grobe Fahrlässigkeit vor und zahlte nur 75 Prozent des Schadens. Dagegen ging der Fahrer gerichtlich vor, jedoch ohne Erfolg. Die Richter argumentierten, dass dem Fahrer bewusst war, dass er ein Risiko eingeht, wenn er angetrunken und übermüdet Auto fährt.
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
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