Wenn der Staat die Riester-Förderung zurückbucht
Wichtig zu wissen: Sparer haben ein Jahr Zeit, gegen den Bescheid Einspruch zu erheben. "Das gilt ab dem Tag, an dem ich die Jahresbescheinigung von meinem Anbieter erhalte", erklärt Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Deswegen ist es auch wichtig, dass ich den Bescheid jedes Jahr prüfe."
Der Kunde erfahre die Rückbuchung in der Regel tatsächlich erst, wenn er die Jahresbescheinigung im Briefkasten habe, bestätigt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Das liege daran, dass die ZfA direkt beim Anbieter zurückbuche. "Man sollte den Bescheid nicht lange liegen lassen." Die ZfA dagegen hat vier Jahre Zeit, fälschlich ausgezahlte Zulagen zurückzubuchen.
Den Einspruch erhebt der Kunde direkt bei der Zulagenstelle über einen Festsetzungsantrag der Zulage. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben und mit einer Kopie der angezweifelten Jahresbescheinigung an den Riester-Anbieter geschickt werden. Dieser leitet das Schreiben mit einer Stellungnahme an die ZfA weiter.
Die Prüfung kann eine Weile dauern. Wenn die ZfA auf ihrer Position beharrt und eine Rückbuchung der staatlichen Zulage verweigert, könne der Sparer innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen, erklärt Scherfling. "Der letzte Schritt ist dann die Klage vor Gericht."
Grundsätzlich habe sie bisher nur von wenigen Fällen gehört, in denen die Zulagenstelle Gelder zurückgebucht habe, sagt Edda Costelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. In der Regel habe der Sparer selbst einen Fehler gemacht. "Ein Grund für die Zurückzahlung der Zulage könnte sein, dass die Eigenleistung zu niedrig war."
Der Anspruch auf Zulage könne schon an Kleinigkeiten scheitern, sagt Scherfling. "Man zieht um und teilt dem Anbieter nicht mit, dass es eine neue Nummer bei der Familienkasse gibt." Wenn sie Kinder bekommen, hätten die Riester-Sparer Anspruch auf weitere Fördergelder. Die erhielten sie aber nur, wenn sie die Geburt der Kinder rechtzeitig meldeten, so Scherfling.
Sind die Kinder erwachsen geworden und die Eltern erhalten für sie kein Kindergeld mehr, entfällt auch die Berechtigung für die Riester-Förderung. Hier könne ein möglicher Grund für eine Rückbuchung durch die ZfA liegen, meint Schaarschmidt. Manche Eltern würden vergessen, ihrem Anbieter diese Änderung rechtzeitig mitzuteilen.
Stellt der Sparer fest, dass er für das Vorjahr zu geringe Beiträge gezahlt hat, kann er nicht mehr nachzahlen. Wer sichergehen will, dass er die volle Förderung für 2014 erhält, müsse bis zum 31. Dezember dieses Jahres vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Einkommens eingezahlt haben, erklärt Scherfling. Grundlage sei dabei das Bruttogehalt des Vorjahres.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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