Wie Versicherungen mit psychischen Erkrankungen umgehen
Probleme tauchen vor allem auf, wenn bereits Erkrankte eine BU abschließen wollen. Sie müssen damit rechnen, dass ihr Antrag abgelehnt wird. "Wenn das Leiden schon festgestellt ist, werden Sie keinen Versicherer finden", ist Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz überzeugt. Alternativen sind höhere Beiträge, abgespeckte Tarife oder der Ausschluss bestimmter Leistungsursachen, auch bei Gesunden. Von der letzten Variante hält Wortberg nichts. Weil niemand in der aktuellen Lebenssituation davor gefeit sei, einmal an Burnout oder Depression zu leiden und in der Folge berufsunfähig zu werden, sollte ein BU-Vertrag davor schützen.Bei abgespeckten Tarifen verpflichtet der Verbraucher sich zum Beispiel, im Fall der Fälle Leistungen nur unter Vorbehalt in Anspruch zu nehmen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erläutert.
Eine weitere Variante ist die Streichung der Klausel "Verzicht auf die abstrakte Verweisung". Ein Versicherer kann in diesem Fall die versicherte Person nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann. Das bereitet Michael Wortberg Bauchschmerzen: "Ein Vertrag muss den gesamten Berufsweg abdecken, den jemand geht. Und wenn es der Wandel vom Lehrer zum Imker ist."
Denn solche krassen Wechsel kommen bei Burnout durchaus vor. Wolfgang Hagemann, Leiter der auf Burnout spezialisierten Röher Parkklinik in der Nähe von Aachen, behandelte einen Manager, der inzwischen in Italien Schweine züchtet und ein Restaurant betreibt.
"Klassischer Burnout oder Depression begründen zunächst mal keine Berufsunfähigkeit", stellt der Mediziner klar. Nach einigen Monaten Therapie könne die Frage gestellt werden, ob ein Burnoutpatient zur Rückkehr ins Erwerbsleben fähig sei - Jobwechsel nicht ausgeschlossen. Bei Depression sei Berufsunfähigkeit schneller möglich. Präzise Diagnosen sind allerdings schwierig.
Diese Unsicherheit gehört zu den hohen Hürden, die Versicherungsnehmer nehmen müssen. Denn bevor sie zahlen, verlangen die Assekuranzen grundsätzlich Gutachten. Das kostet Zeit, Nerven und Geld. Verbraucherschützer Wortberg hat in seiner Praxis den Eindruck gewonnen, dass mit bestimmten Gutachten versucht wird, kranke Menschen als gesund einzustufen. Sein Rat: Zusätzlich zur BU eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese könne die für Gutachten fälligen fünfstelligen Beträge übernehmen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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