VORSORGE
Wozu eine Patientenverfügung? Was in diesem wichtigen Dokument stehen sollte

Dr. Ann-Kathrin Meyer rät dringend, in der Patientenverfügung wenigstens eine Person zu nennen, die in medizinischen Notfällen entscheiden darf. | Foto: Vivantes
  • Dr. Ann-Kathrin Meyer rät dringend, in der Patientenverfügung wenigstens eine Person zu nennen, die in medizinischen Notfällen entscheiden darf.
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Für viele Bürger ist es schwierig, eine Patientenverfügung zu erstellen, weil sie noch keine Details festlegen können. Oft wissen sie nicht, an welcher Krankheit sie irgendwann einmal leiden werden, welche Einstellung sie dazu im Laufe der Zeit entwickeln und welche Fortschritte die Medizin machen wird.

Hilfreich ist in diesen Fällen eine rechtliche Beratung bei der Formulierung, damit der Patientenwille unmissverständlich zu Papier gebracht wird, und dieser im Notfall von den behandelnden Ärzten umgesetzt und von den Gerichten anerkannt wird. Zu empfehlen ist die Broschüre „Patientenverfügung“ vom Bundesjustizministerium (BMJV), die bei den Berliner Betreuungsvereinen kostenlos erhältlich ist. Die Betreuungsvereine in den Bezirken bieten zudem eine kostenlose Beratung, damit die Betroffenen ihren Willen sachgerecht in den Vorsorgedokumenten zu Papier bringen können.

Wer sich noch nicht auf Details festlegen will, sollte dieses wichtige Vorsorgedokument dennoch ausfüllen und darin wenigstens eine vertraute Person benennen, die im Notfall Entscheidungen über die eigene Gesundheit treffen kann. „Bei einem plötzlichen Klinikaufenthalt brauchen wir dringend eine Vollmacht des Patienten, in dem er einen Angehörigen oder eine vertraute Person benennt, die ihn in allen Fragen der Gesundheitssorge vertreten soll, Operationen zustimmen kann und dem wir Auskünfte geben dürfen“, erklärt Dr. Ann-Kathrin Meyer, Chefärztin bei Vivantes im Ida-Wolff-Krankenhaus in Berlin-Neukölln. Dieses formlose Schreiben mit ein bis zwei Sätzen ist schnell verfasst und unterschrieben. „Bei lebenserhaltenden Maßnahmen können wir zwar ohne Vollmacht handeln, aber bei allen anderen Behandlungen müssen wir, wenn keine Vollmacht vorliegt, das Vormundschaftsgericht einschalten. Das kann notwendige Operationen und weitere medizinische Behandlungen verzögern“, erklärt die Fachärztin für Innere Medizin und Geriatrie (Altersheilkunde). <strong>Jochen Mertens</strong>

Die Broschüre "Patientenverfügung" des BMJV kann im Internet kostenlos auf http://asurl.de/13q6 als PDF heruntergeladen werden. Informationen der Berliner Betreuungsvereine gibt es im Netz unter www.berliner-betreuungsvereine.de.

Weitere Informationen zu Gesundheits- und Seniorenthemen unter www.umsorgt-wohnen.de. Ob preisgünstige Seniorenwohnung oder teuere Residenz - der Ratgeber "Umsorgt wohnen" stellt Berlins Seniorenwohnanlagen mit Preisen und Leistungen vor. Das Buch ist für 19,90 Euro im Buchhandel oder telefonisch unter 0800 600 89 84 (gebührenfrei, zzgl. Versandkosten) erhältlich.

Autor:

Jochen Mertens aus Mitte

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