Bezirk erlaubt Heizpilze
Duldung bis Ende März 2021
Wegen der Corona-Krise erlaubt jetzt auch Mitte seinen Gastronomen Heizpilze im Freien. Die Duldung gilt bis Ende März. Gasbetriebene Heizpilze bleiben aber verboten.
Der Bezirk Mitte gestattet für den kommenden Winter den Einsatz von möglichst umweltverträglichen Wärmequellen wie Heizflächenstrahlern. Mitte will damit die Außengastronomie in der Corona-Krise unterstützen. "Wir möchten mit dieser Regelung einen Beitrag leisten, den bisherigen Umfang und Gästeanzahl durch die Nutzung der Außenbereiche auch im Winter aufrecht erhalten zu können", sagte Bürgermeister Stephan von Dassel (Grüne). Dem Bezirksamt sei bewusst, wie existenzgefährdend die Lage wegen der Einschränkungen für die gastronomischen Einrichtungen seien.
Heizflächenstrahler und so genannte Einhausungen dürfen demnach innerhalb der genehmigten Flächen im Außenbereich aufgestellt werden. Die Betreiber müssten jedoch eine "störungsfreie, sichere Begehbarkeit gewährleisten" und die Gehwege so freihalten, dass Menschen mit Einschränkungen und Kinderwagen sie gefahrlos benutzen können.
Gasbetriebene Heizpilze bleiben jedoch verboten. Denn erlaube man diese, heißt es aus dem Rathaus, würde das den Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung und des Senats zur Feststellung des Klimanotstands zuwiderlaufen. Außerdem gilt die Duldung nur bis zum 31. März 2020. Gesonderte Anträge müssen die Gastronomen beim Straßen- und Grünflächenamt aber nicht stellen.
Nach Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf und Neukölln ist Mitte damit der nächste Bezirk, der seinen Gastronomiebetrieben erlaubt, bis zum nächsten Frühjahr Pavillons und Heizstrahler aufzustellen. Auf eine einheitliche Regelung im Umgang mit Heizpilzen in der Außengastronomie hat sich der Senat bislang nicht einigen können. Es bleibt jedem Bezirk selbst überlassen, ob er die umstrittenen Geräte einsetzt.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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