Solarpaneele sind jetzt auf Neubauten Pflicht
Eigentümer können sich zum Gesetz und zu Fördermöglichkeiten beraten lassen
Um die Erzeugung erneuerbarer Energien auszubauen, gilt ab 1. Januar gemäß dem seit Juli 2021 geltenden Berliner Solargesetz für Neubauten eine Solarpflicht.
Hauseigentümer sind verpflichtet, auf Dächern von Neubauten Solaranlagen zu installieren. Das gilt auch bei größeren Dachsanierungen oder -ausbauten von bestehenden Gebäuden. Die Solarpflicht gilt für Wohn- und Gewerbebauten. Laut Gesetz müssen mindestens 30 Prozent des Daches für Photovoltaik genutzt werden. Für landeseigene Gebäude gelten noch strengere Vorgaben. Ausgenommen von der Solarpflicht sind Gebäude mit einer Nutzungsfläche von weniger als 50 Quadratmetern.
Mit einem Online-Abfrage-Tool können Eigentümer prüfen, ob sie der neuen Solarpflicht unterliegen. Es gibt auch Ausnahmen oder Alternativen, wie zum Beispiel PV-Anlagen an der Fassade zu installieren. Beratungen zum Gesetz und zu Fördermöglichkeiten gibt es beim Solarzentrum Berlin im Internet unter solarwende-berlin.de.
Mit dem Solarausbau und Förderprogrammen will der Senat vor allem, dass der auf dem eigenen Dach erzeugte Strom „zu einem noch größeren Teil vor Ort genutzt wird“, wie es heißt. Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden werden wie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen gefördert. Für Solarprojekte können die Kosten für Studien, Gutachten und Konzepten anteilig übernommen werden. Für das Förderprogramm stehen 2022 und 2023 insgesamt 23,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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