Fliegender Handel nicht erlaubt
Tiergarten. Fliegende Händler und Verkäufe aus Bauchläden sind in der historischen Mitte Berlins vom Fernsehturm bis zum S-Bahnhof Tiergarten und vom Hauptbahnhof bis zum Landwehrkanal seit 2007 verboten. Das gilt auch für das gesamte Regierungsviertel mit der Straße des 17. Juni, dem Brandenburger Tor und dem Großen Tiergarten. Aber offenbar hält sich kaum einer daran. Denn das Bezirksamt droht jetzt mit saftigen Geldbußen. Wer sich nicht ans Verbot für den "mobilen Handel" hält, muss mit bis zu 10 000 Euro Strafe rechnen. In Grünanlagen wie dem Tiergarten drohen bis zu 5000 Euro. Die genannten Orte sind Touristenhotspots und Veranstaltungszonen. Da fällt viel Müll an, der einfach liegengelassen wird: Zigarettenkippen, Verpackungen, Kronkorken, Flaschen. "Das schadet nicht nur der Umwelt, die Beseitigung ist außerdem zeitintensiv und kostspielig", so Ordnungsstadtrat Christopher Schriner (Grüne). Auch die Verkehrssicherheit leide wegen des Mülls an einigen Stellen. Aus diesem Grund schließt das Bezirksamt bestimmte Orte vom Handel komplett aus. Auch wenn die Nachfrage wegen der Touristen groß ist. uk
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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