Nachholebedarf beim Mehrweg
Mitte. Seit Jahresbeginn gilt in Berlin die Mehrwegangebotspflicht. Doch offenbar hält sich kaum einer daran. Das haben Kontrollen des Ordnungsamtes ergeben. So fielen bei einer Schwerpunktaktion alle 17 kontrollierten Cafés, Restaurants, Supermärkte und Bistros durch. Keiner bot demnach Essen oder Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegbehältern an. Die Ordnungshüter verzichteten zunächst auf Anzeigen und beließen es bei Hinweisen. Ab Mai aber sollen Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht angezeigt werden. Diese Pflicht gilt für Betriebe mit mehr als 80 Quadratmetern Verkaufsfläche und mit mehr als fünf Mitarbeitern. Angeboten werden dürfen Mehrwegbehälter zum Beispiel aus Kunststoff, Glas oder Keramik, sofern sie lebensmitteltauglich sind. Außerdem darf auf jede Mehrwegverpackung ein Pfand erhoben werden. Mehrwegbehälter müssen vom Kunden zurückgenommen werden. Kleinere Betriebe sind von der Angebotspflicht befreit, müssen ihren Kunden jedoch anbieten, mitgebrachte Mehrwegbehälter zu füllen. Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht können laut Verpackungsgesetz mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. uk
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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