Kampffische in Einweckgläsern
Ordnungsamt stellt mehr als 360 Tiere sicher
Weil sie nicht artgerecht gehalten wurden, hat das Ordnungsamt an nur einem Tag mehr als 365 Vögel und Fische aus drei Wohnungen geholt. Die Tierhalter dürfen künftige keine Tiere mehr besitzen.
Übereinander gestapelte Käfige, zu wenig Futter und kaum Platz: Dieses Bild bot sich den amtlichen Tierärzten bei zwei Kontrollen in mehreren Wohnungen. Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung überprüften das Ordnungsamt, Mitarbeiter des amtlichen Tierfangs aus Lichtenberg, Beamte der Naturschutzbehörde und die Polizei zunächst zwei Wohnungen in Mitte. Dort wurden insgesamt 17 Stieglitze (Wildvögel), zwei Halsbandsittiche und 46 Kanarienvögel sichergestellt. Laut Bezirksamt wurden alle Vögel gewerbsmäßig gehalten. Auch die Haltungsbedingungen seien nicht artgerecht gewesen, da es unter anderem zu wenig Platz für die Tiere gab, Käfige übereinander gestapelt waren und Tiere einzeln gehalten wurden. Außerdem seien die Zustände unhygienisch gewesen, und es habe zu wenig Trinkwasser und Tierfutter gegeben, hieß es.
Noch am selben Tag wurde die Veterinäraufsicht des Ordnungsamtes in einer weiteren Wohnung in Mitte fündig. Auch hier ging zuvor ein Hinweis ein. Vor Ort fanden die Kontrolleure demnach rund 300 Fische, darunter Guppys, Schwertträger, Platys, Black Mollys und Antennenwelse. Die Fische schwammen in fünf Aquarien und 20 größeren Behältnissen. In einzelnen Einweggläsern befanden sich außerdem drei Kampffische, teilte das Bezirksamt mit. Die Tierhalter werden nun zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz angehört und erhalten ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere aller Arten. Die Fische nahm ein Fachtierarzt in seine Obhut. Die Vögel sind beim Tierschutzverein Berlin untergebracht. Ordnungsstadträtin Almut Neumann (Grüne) kündigte an, die Kontrollen „weiter intensiv fortsetzen“ zu wollen. „Wenn Menschen sich dazu entschließen, Tiere bei sich aufzunehmen, so müssen sie ausnahmslos für ihr Wohlergehen einstehen.“ Verstöße gegen den Tierschutz könnten, auch anonym, über die Ordnungsamt-Online-App gemeldet werden.
Laut Tierschutzgesetz muss derjenige, der ein Tier hält oder es betreut, es "seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen".
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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