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Sushi in der Tupperdose? Ab Januar gilt in Lokalen eine Mehrwegangebotspflicht
Morgens auf dem Weg zur Arbeit noch einen Kaffee vom Bistro schlürfen, mittags einen Salat vom Kiezrestaurant holen oder abends eine Sushiplatte beim Lieferdienst bestellen: Speisen und Getränke zum Mitnehmen werden immer beliebter.
Die Folge: Pizzaschachteln, Pappbecher und riesige Mengen Plastikmüll belasten als Wegwerfverpackungen die Umwelt. Im Kampf gegen die Dauervermüllung gilt seit 1. Januar laut Verpackungsgesetz eine Mehrwegangebotspflicht für Restaurants, Bistros, Cafés, Caterer und Lieferdienste. Sie müssen ihren Kunden als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke Mehrwegverpackungen – auch gegen Pfand – anbieten. Das gilt sowohl für die Abholung als auch für die Lieferung von Speisen und Getränken.
Auch umweltbewusste Kunden, die ihr Essen in ihren selbst mitgebrachten Tupperdosen mitnehmen wollen, haben darauf jetzt einen Anspruch. Ausgenommen von der Mehrwegangebotspflicht sind kleine Betriebe wie etwa Imbissbuden mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmeter Verkaufsfläche. Diese Betriebe müssen aber auch ihren Kunden die Speisen auf Wunsch in mitgebrachte Behälter füllen.
Ich finde, diese Regelung ist nach dem Verbot von Einwegplastikprodukten wie Besteck, Teller, Trinkhalmen und Rührstäbchen sowie To-Go-Bechern und Einwegbehältern aus Styropor von Juli 2021 sehr sinnvoll und notwendig im Kampf gegen wachsende Müllberge. Die Deutschen produzieren täglich mit Einwegverpackungen für Speisen und Getränke außer Haus 770 Tonnen Müll. Der BUND Berlin fordert eine ausreichende Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht durch Behörden und kündigt selbst stichprobenartige Kontrollen für den Jahresanfang an.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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