Grenzwerte werden überschritten
Trotz Tempo 30 zu hohe Stickstoffdioxid-Werte in der Leipziger Straße
Seit April testet der Senat in einem Modellversuch auf der Leipziger Straße zwischen Markgrafenstraße und Potsdamer Platz, ob durch Tempo 30 die Luftqualität verbessert werden kann.
Ab Sommer sollen Dieselfahrzeuge der Norm Euro 0 bis 5 nicht mehr auf bestimmten Straßenabschnitten wie der Leipziger Straße fahren dürfen. Dazu hat das Verwaltungsgericht das Land Berlin verpflichtet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte geklagt, weil der Luftreinhalteplan nicht eingehalten wird und die Stickstoffdioxid-Grenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten werden.
Daran hat auch die Anordnung von Tempo 30 nichts geändert, wie aus der Antwort von Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese auf Anfrage des SPD-Abgeordneten Sven Kohlmeier hervorgeht. Demnach wurde am Messbus an der Leipziger Straße vom 1. Januar bis 30. November 2018 ein Stickstoffdioxid-Mittelwert von 49 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Der Mittelwert hat sich im Zeitraum vom 9. April (Tag der Umstellung auf Tempo 30) bis 30. November 2018 lediglich auf 48 Mikrogramm pro Kubikmeter reduziert. Klar ist, dass der zulässige Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel nicht eingehalten werden kann. Die Werte des Messbusses an der Leipziger Straße können auf der Internetseite des Berliner Luftgütemessnetzes unter https://luftdaten.berlin.de/station/mw088 eingesehen werden.
Demnach lag die NO2-Belastung im Dezember 2017 bei 42 Mikrogramm und im Februar 2018 bei 61 Mikrogramm (vor dem Tempo-30-Versuch). Lediglich im Juni 2018 (39 Mikrogramm) und im Juli (37 Mikrogramm) lag der Monatsmittelwert unterhalb des Grenzwertes. „Nur Vergleiche mit anderen Messstellen an den weiteren Straßen des Untersuchungskonzeptes können Rückschlüsse über die Wirksamkeit der Maßnahme ermöglichen“, so Ingmar Streese in seiner Antwort zum Tempo-30-Effekt auf der Leipziger Straße.
Stickstoffdioxid ist ein Reizgas, das bei Verbrennungsvorgängen entsteht. Der festgelegte Grenzwert von 40 Mikrogramm ist bei Experten umstritten. Auch ein Zusammenhang von höheren Stickstoffdioxid-Werten und Todesfällen lässt sich wissenschaftlich nicht belegen. Die Belastung mit Stickstoffdioxiden beispielsweise in Wohnungen mit Gasthermen- und Gasheizungen ist um ein Vielfaches höher. In diesen Fällen gibt es jedoch keine gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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