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Gebührenerlass gilt nur für Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst

Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst brauchen keine Parkgebühren mehr zahlen, wenn sie im Schichtdienst arbeiten. Für den Gebührenerlass soll künftig ein Nachweis der Wechselschicht- oder Erschwerniszulage reichen.

Darauf haben sich Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) und Innensenatorin Iris Spranger (SPD) geeinigt. Staatsdiener, die eine Wechselschicht- oder Erschwerniszulage nachweisen können, bekommen auf Antrag beim zuständigen Bezirksamt pauschal eine Gebührenbefreiung für eine bestimmte Parkzone am jeweiligen Arbeitsplatz. Von dieser Regelung profitieren Beschäftigte der Polizei, der Feuerwehr, der Ordnungsämter und der landeseigenen Krankenhausbetriebe. Jeder andere Bürger, der ebenfalls im Schichtdienst arbeitet und auf das Auto angewiesen ist, muss wie bisher einen individuellen Antrag auf Parkgebührenerlass mit Nachweis der eigenen Arbeitszeiten stellen. Ob dem stattgegeben wird, entscheidet das jeweilige Ordnungsamt.

„Viele Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Dienstkräfte der Ordnungsämter müssen zu allen Zeiten und Unzeiten ihren Dienst antreten. Für diese Kolleginnen und Kollegen ist die neue Regelung eine große Erleichterung und Anerkennung ihrer besonderen Einsatzzeiten im Schicht- und Nachtdienst“, sagte Iris Spranger. „Jede Veränderung bringt neben Verbesserungen auch Probleme mit sich, das gilt genauso für die Mobilitätswende“, sagte Bettina Jarasch mit Blick auf die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und Gebührenerhöhung. „Ich freue mich für die vielen Polizist*innen, Krankenpfleger*innen, Feuerwehrleute und Mitarbeitende der Ordnungsämter, denen diese Lösung den Alltag erleichtert“, so Jarasch weiter.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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