"Ernstliche Zweifel"
Gericht erklärt Pollersperre im Auguststraßenkiez für rechtswidrig

Laut Gericht müssen die Poller auf der Auguststraße Ecke Tucholskystraße wieder weg.  | Foto:  Ulrike Kiefert
  • Laut Gericht müssen die Poller auf der Auguststraße Ecke Tucholskystraße wieder weg.
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Die Autosperre in der Tucholskystraße muss wieder weg. Das hat das Verwaltungsgericht nach einer Klage von Anwohnern entschieden. Der Modalfilter gehört zum Kiezblock „Auguststraße“.

Seit vergangenen Juni ist die Tucholskystraße eine Fahrradstraße mit mehreren Pollern auf der Kreuzung zur Auguststraße. Sie sollen den Durchgangsverkehr mit Autos verhindern. Die Maßnahme ist Teil des Kiezblocks „Auguststraße“, den die Bezirksverordneten mehrheitlich beschlossen haben.

Anwohner, Restaurantchefs, Galeristen und Inhaber kleinerer Geschäfte waren mit den rot-weißen Sperrpfosten auf der Kreuzung jedoch nicht einverstanden und zogen vor Gericht. Ihre Gegenargumente: Die Auguststraße sei für sie nicht mehr uneingeschränkt nutzbar, und sie müssten Umwege fahren. Außerdem gebe es „keine Gründe der Sicherheit des Verkehrs, die neben der Anordnung der Fahrradstraße das Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge rechtfertigen könnten“.

Das Verwaltungsgericht Berlin gab den Anwohnern Recht und erklärte den Modalfilter aus Pollern nach einer Eilentscheidung für rechtswidrig. Laut Gericht „bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der verkehrsrechtlichen Anordnung“. So hat das Bezirksamt die „Gefahrenlage“ nicht ausreichend darlegen können, die die Poller rechtfertigen würden. Laut Gericht liegen keine „aussagekräftigen Verkehrs- oder Unfallzahlen vor, aus denen sich nach Einrichtung der Fahrradstraße weiterhin bestehende Gefahren ableiten ließen“. Im Klartext: Das Gericht sah die Fahrradstraße als Schutz von Fußgängern und Radfahrern für ausreichend an. Zudem sei der Anteil des Durchgangsverkehrs nach dem Einrichten der Fahrradstraße nicht mehr ermittelt worden, begründet das Gericht weiter. „Dass es einer Durchfahrtssperre bedurft habe, um den Verkehr in der Fahrradstraße tatsächlich auf den zugelassenen Anliegerverkehr zu begrenzen, sei ebenfalls nur auf unspezifische 'Erfahrungswerte' des Bezirksamts gestützt worden.“ Gegen den Beschluss des Gerichts kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Die schließt Mittes neuer Verkehrsstadtrat Christopher Schriner (Grüne) nicht aus. „Wir werden den Beschluss eingehend rechtlich prüfen und entscheiden, ob wir dagegen Rechtsmittel einlegen.“ Das Bezirksamt werde auch in Zukunft darauf hinarbeiten, „öffentliche Räume als sichere Infrastruktur für alle Menschen zu gestalten“ und den „Umwelt- und Gesundheitsschutz bei der Planung stärker“ einbeziehen.

In Mitte waren zuletzt auf der Gartenstraße zwischen Invalidenstraße und Torstraße sowie auf der Kleinen Hamburger Straße zwischen Torstraße und Linienstraße zwei neue Fahrradstraßen in Betrieb gegangen. Dort haben Radfahrer Vorfahrt. Auf der Kreuzung Gartenstraße, Tieckstraße und Schröderstraße stehen Absperrpfosten.

Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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