Schleichschild musste weg
Gericht untersagt „Tempo 10-Zone“ in der Dircksenstraße
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) vom 20. November musste der Bezirk die „Tempo 10-Zone“ am Alex wieder aufheben.
Zehn Jahre galt in der Dircksenstraße zwischen Alex und Hackeschem Markt Schrittgeschwindigkeit. Die Verkehrslenkung hatte auf der Grundlage der Studie „Sanierung der Spandauer Vorstadt“ eine Tempo 10-Zone angeordnet. Die Schilder wurden mit einem „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ begründet. Doch am 25. November hat das Straßenamt die Schilder abgeschraubt. Jetzt gilt dort Tempo 30. Grund für den Abbau der Schleichschilder ist ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG 1 B 16.17).
Die Richter haben „die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs mit einer Zonenhöchstgeschwindigkeit von 10 km/h in der Dircksenstraße in Berlin-Mitte aufgehoben“. Ein Anwohner hatte gegen die „Tempo 10-Zone“ geklagt. Der Kläger soll Anwalt sein und hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht verloren. Er hatte seine Klage damit begründet, dass es laut Straßenverkehrsordnung (StVO) und amtlichen Verkehrszeichenkatalog nur die Vorschriftszeichen mit Tempo 30-Zone und Tempo 20-Zone gebe.
Schild ist nicht zulässig
Der Erste Senat des Oberverwaltungsgerichtes sieht das genauso und hebt das vorinstanzliche Urteil auf. Weil es das Verkehrsschild „Tempo 10-Zone" formell nicht gebe, könne es in dieser Form auch keine Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs geben, hieß es zur Begründung. Schilder, die es im Katalog nicht gibt, sind nicht zulässig. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
Im Bezirk gibt es hinter dem dem Erika-Heß-Eisstadion am Bundeswehrkrankenhaus noch eine weitere „falsche“ Tempo 10-Zone. Wie der Bezirk jetzt damit umgeht, will das Amt erst entscheiden, wenn die schriftliche Begründung des OVG-Urteils vorliegt.
Laut Straßenverkehrsordnung ist es durchaus möglich, Tempo 10 anzuordnen. Dafür gibt es das Vorschriftszeichen 274-51. Darauf ist in rotem Kreis auf weißem Grund die Zahl 10 zu sehen. Ohne das Wörtchen „Zone“ wäre also alles möglich. Allerdings gelten strenge Regeln für das Anordnen von Tempo 10. Die Behörde müsste dies mit einer konkreten Gefahrenlage begründen.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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